YouTube hatte einem Influencer mehrere Kanäle gesperrt, nachdem Verstöße gegen die Plattformregeln vermutet wurden. Der Creator nutzte daraufhin andere, bereits bestehende Kanäle weiter, worauf auch diese deaktiviert wurden. Das Landgericht Schweinfurt stufte dies zunächst als unzulässige Umgehung ein.  

Das Oberlandesgericht Bamberg (Urteil vom 28.07.2025, Aktenzeichen: 4 U 62/25 e) widersprach jedoch. Eine generelle Sperrung aller Kanäle sei unzulässig, da die bloße Nutzung anderer Kanäle nicht automatisch als Umgehung gelte. Eine Umgehung liege nur vor, wenn gezielt ein gesperrter Kanal oder dessen Inhalte fortgeführt würden.  

Die Plattform habe zudem ihre eigenen Richtlinien verletzt, da vor den Sperrungen keine Hinweise oder Verwarnungen erfolgt seien. Laut Gericht sind die YouTube-Nutzungsbedingungen aus Sicht eines durchschnittlichen Nutzers auszulegen und es fehle an konkreten Vorwürfen zu den verbleibenden Kanälen.

Beliebte Taktik mit dem Back-up-Account

Dass sich Influencer:innen Back-up-Accounts in sozialen Medien im Hintergrund bereithalten, ist eine gängige Strategie. So behalten sie den Zugang zu ihrer Community, falls die Plattform den Hauptkanal einmal sperrt. Grundsätzlich ist das auch zulässig. Nach diesem Urteil gibt es jedoch ein wichtiges Aber: Diese Back-up-Accounts dürfen nicht genutzt werden, um die Inhalte des gesperrten Accounts einfach fortzuführen.

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