Rund ein Jahrzehnt trieb der Ido Verband vielen Online-Händlern den Puls in die Höhe. Mit massenhaften Abmahnungen und standardisierten Unterlassungserklärungen hat er sich in der E-Commerce-Branche einen Namen gemacht – und das nicht im positiven Sinne. Für viele Händler waren die Verträge eine bittere Pille: dauerhaft bindend, teuer bei Verstoß und oft mit fragwürdigem Hintergrund.
Doch seit einer Weile gibt es Bewegung – und Hoffnung. Ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom 4. April 2025 (Az. 6 U 116/24) zeigt: Die Tür raus aus der Vertragsfalle steht offen.
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