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Hochzeitsstress vor Gericht: Paar bleibt auf vier Eheringen sitzen

Veröffentlicht: 22.04.2026
imgAktualisierung: 22.04.2026
Geschrieben von: Hanna Hillnhütter
Lesezeit: ca. 1 Min.
22.04.2026
img 22.04.2026
ca. 1 Min.
Eheringe
Elnur_ / Depositphotos.com
Zu spät gelieferte Eheringe müssen bezahlt werden, auch wenn schon neue gekauft wurden, entschied nun das AG München.


Wurde ein früheres Lieferdatum als üblich nicht vereinbart, muss der Käufer die Ware bezahlen. Das gilt auch für Eheringe, wie das Amtsgericht München entschied.

Ein Pärchen hatte bei einem Hochzeitsausstatter am 14. April Eheringe für die Hochzeit am 25. Mai bestellt. Der Ausstatter teilte am 5. Mai mit, dass die Ringe bis zum 16. Mai eintreffen werden. Das war den Eheleuten allerdings zu spät, da sie die Ringe vorher bereits für ein Fotoshooting bräuchten. Sie setzten eine Frist bis zum 9. Mai. Als die Ringe nicht bis dahin geliefert wurden, kauften sie bei einem anderen Händler ein weiteres Paar Eheringe. Vom ersten Verkäufer verlangten sie nun das Geld zurück.

Vereinbarung kann nicht bewiesen werden

Der Fall landete vor dem Amtsgericht München, welches entschied, dass das Paar auf den vier Eheringen sitzen bleibt, wie LTO berichtete. Eine Vereinbarung zu einer früheren Lieferzeit konnte nicht bewiesen werden.

Laut Aussage des Paars wurde beim Kauf der Ringe mündlich besprochen, dass die Lieferzeit zwei Wochen beträgt. Eine schriftliche Vereinbarung dazu fehlte allerdings. Der Händler gab an, dass die Lieferzeit in der Regel vier Wochen beträgt, bei einer kürzeren Frist müsste dies beim Auftrag vermerkt und beim Lieferanten angefragt werden. Einen solchen Vermerk gab es allerdings nicht, so dass eine Vereinbarung eines früheren Termins nicht bewiesen werden konnte. Das Ehepaar musste die Ringe bezahlen und konnte nicht vom Vertrag zurücktreten.

Artikelbild: http://www.depositphotos.com

Veröffentlicht: 22.04.2026
img Letzte Aktualisierung: 22.04.2026
Lesezeit: ca. 1 Min.
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Hanna Hillnhütter

Hanna Hillnhütter

Hanna hat die juristischen Entwicklungen im Blick – mit Fokus auf Abmahnungen, Wettbewerbsrecht und aktuelle EU-Verordnungen.

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