Werbung darf nicht irreführen, insbesondere wenn es um sensible Produkte wie Baby- und Kindernahrung geht. Doch die Erfahrung hat gezeigt: Vertrauen ist besonders beim Kauf solcher Produkte gut, aber Kontrolle oftmals besser. In ihrer Klage mussten die Verbraucherschützer des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) die irreführende Behauptung des Baby- und Kindernahrungsgiganten Hipp nun beanstanden. Dieser hatte eine falsche Aussage zum Vitamin-D-Bedarf aufgestellt. Das Gericht entschied zugunsten des vzbv und erklärte die Aussagen auf der Hipp-Website und der Verpackung für unzulässig.
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