Auf „Prüfung“ hereingefallen – Händler für Fake-CE-Kennzeichnung haftbar

Veröffentlicht: 12.11.2025
imgAktualisierung: 12.11.2025
Geschrieben von: Yvonne Bachmann
Lesezeit: ca. 2 Min.
12.11.2025
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CE-Kennzeichen auf einer Tastatur
NiroDesign / Depositphotos.com
Wer sich auf CE-Prüfungen verlässt, kann haften. Ein Gericht zeigt, wie gefährlich es ist, wenn man auf Betrüger hereinfällt.


Gerade kleine Hersteller und Online-Händler stehen bei der CE-Kennzeichnung oft vor einem Dilemma: Sie müssen die gesetzlichen Anforderungen erfüllen, können die technische Prüfung aber gar nicht selbst durchführen. Also beauftragen sie spezialisierte Prüfstellen – oder verlassen sich auf die Unterlagen ihrer Lieferanten. Doch was, wenn die angeblichen „Zertifikate“ sich später als wertlos herausstellen?

Genau das war der Fall, mit dem sich das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (Az.: 9 U 52/23) im Juni 2025 befasste: Selbst wer in gutem Glauben auf Prüfberichte vertraut, kann trotzdem haften, wenn diese falsch oder gefälscht sind.

Millionen Masken mit falschem CE-Zeichen

Im Frühjahr 2020 verkaufte ein Hersteller Millionen FFP2- und FFP3-Masken an einen deutschen Großabnehmer. Auf den Verpackungen prangte das CE-Zeichen, Prüfnummern und die Angabe nach EN 149:2001 – alles sah nach korrekter Zertifizierung aus.

Doch spätere Prüfungen zeigten: Die Masken waren weit von den geforderten Standards entfernt. Die angeblichen Prüfberichte stammten von europäischen Instituten, die gar nicht als „notifizierte Stellen“ zugelassen waren. Ihre „Voluntary Certificates“ hatten keinerlei rechtliche Wirkung. Als der Fehler aufflog, verlangte der Käufer die Rückzahlung des Kaufpreises – und bekam recht.

Verantwortung endet nicht bei der Beauftragung

Die CE-Kennzeichnung ist kein Prüfzeichen und auch kein Zertifikat einer Prüfstelle. Sie ist eine rechtsverbindliche Erklärung des Herstellers, dass sein Produkt alle einschlägigen EU-Anforderungen erfüllt. Mit dem CE-Zeichen erklärt der Hersteller im Grunde: „Ich habe geprüft, dass mein Produkt konform ist – und ich übernehme dafür die Verantwortung.“

Das OLG Frankfurt stellte unmissverständlich klar: Auch wenn eine beauftragte Prüfstelle eigenmächtig oder sogar täuschend handelt, bleibt die Verantwortung beim Hersteller. Wer eine externe Stelle einschaltet, muss sich deren Verhalten zurechnen lassen.

Besonders brisant war im konkreten Fall die Rolle sogenannter „voluntary certificates“. Dabei handelt es sich um freiwillige, von nicht-notifizierten Instituten ausgestellte Bescheinigungen, die zwar wie echte EU-Zertifikate aussehen, aber keine rechtliche Bedeutung im Rahmen des CE-Konformitätsverfahrens haben. Sie dürfen nicht als Nachweis für die CE-Berechtigung verwendet werden – genau das geschah jedoch. Diese Papiere dienten, so das Gericht, allein dazu, im Rechtsverkehr den Anschein einer ordnungsgemäßen CE-Zertifizierung zu erwecken. Damit lag Arglist vor – und der Hersteller konnte sich weder auf Unwissenheit noch auf gute Absichten berufen.

Für Händler ergibt sich daraus ein hohes Risiko. Wer Produkte mit solchen Schein-Nachweisen vertreibt, kann schnell in Gewährleistung, Abmahnungen oder sogar Marktaufsichtsverfahren geraten – selbst dann, wenn er die Täuschung nicht selbst verschuldet hat.

Artikelbild: http://www.depositphotos.com

Veröffentlicht: 12.11.2025
img Letzte Aktualisierung: 12.11.2025
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Yvonne Bachmann

Yvonne Bachmann

Yvonne bringt juristische Klarheit in komplexe Fragen – zu Abmahnungen, EU-Recht, Wettbewerbsregeln und Urheberrechtsfragen.

KOMMENTARE
5 Kommentare
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S. Hochmuth
13.11.2025

Antworten

Totaler Schwachsinn. Am Ende versucht die EU nur weitere Gesetze für große EU-Konzerne und gegen kleine, sowie mittelständische Unternehmen zu schaffen. Die EU hätte wirklich gut werden können. Auch die grundsätzlichen Ansichten halte ich für nobel und gut. Doch am Ende sind sie alle nur geldgetrieben und korrupt, wenn Gesetze erlassen werden, die gegen den einfachen Bürger und gegen kleine Unternehmen gerichtet sind, die gleichzeitig die richtig großen bereichern, ist die Wahrheit offensichtlich!
cf
12.11.2025

Antworten

Das hebt für mich aber die Herstellerhaftung dann komplett auf, wenn doch letztlich jeder Händler alle Produkte zumindest theoretisch selber prüfen lassen muss. Mein Rechtsempfinden ist hier: wenn ein Hersteller ein ce-Kennzeichen aufbringt, dann muss er auch dafür haften und Händler unterliegen nur der Pflicht zu prüfen, ob das Kennzeichen bei relevanten Produkten vorhanden ist. Wenn dann einer "Betrug" schreit, dann muss er sich an den Hersteller wenden, denn DER hat das Kennzeichen angebracht und damit bestätigt, nicht der Händler....
Frank2
13.11.2025
Konformitätsschwachsinn, ist weder Nachprüfbar weder für Importeur noch für den Verbraucher. Ergo in der EU Produzieren und den China Export in China lassen. Und unser komisches Rechtsverständnis auch mal auf den Prüfstand stellen, ja der Importeur kann prüfen ob es das Prüfungsinstitut gibt, kann er aber auch einfach prüfen ob die Prüfung wirklich von dem Institut durchgeführt wurde? Nein, ohne dort Nachzufragen eher wahrscheinlich kaum eine Chance da es von den Instituten keine Veröffentlichungen zu den Prüfungen gibt. Kann der Händler dann was dafür? Muss er wirklich sich Informieren ob das Institut diese Prüfung die hier bescheinigt wurde durchgeführt werden darf? mE Nein, er hat Seine Prüfpflicht mit Erhalt eines Zertifikates für mein Verständnis erfüllt und muss nicht anzweifeln, dass er es nicht mit einem NICHT ehrbahren Kaufmann/Produzenten zu tun hat. Ansonsten müssten wir vor Gericht auch Anzweifeln, dass der Richter sein Studium auch abgeschlossen hat ohne irgendwo abzuschreiben....
MeM
13.11.2025
Vielen Dank für den Bericht. Ich verstehe jetzt endlich, warum Amazon von den Spielwarenhändlern nur noch Prüfberichte von Amazon akzeptierten Testlaboren annimmt und die Ergebnisse von denen direkt an Amazon gesendet werden müssen... da muss wohl extrem etwas vorgefallen sein... Allerdings stimme ich zu, dass der Hersteller haften muss, wenn er in betrügerischer Absicht (etwas anderes ist das nicht) Kennzeichnungen auf/an/mit seinen Produkten angibt, die nicht stimmen. Warum soll ein Händler das ausbaden, der die Produkte in ehrlicher Absicht mit gefälschten Kennzeichen kauft? Wie realitätsfremd ist mittlerweile unsere Rechtsprechung geworden?
Frank2
21.11.2025
@MeM der Importeur haftet, das sollten eigentlich alle wissen nur was das heißt ist nicht jedem Importeur klar....