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„Mangelhaft“: Stiftung Warentest auf 7,7 Millionen Euro Schadensersatz verklagt

Veröffentlicht: 08.05.2026
imgAktualisierung: 08.05.2026
Geschrieben von: Yvonne Bachmann
Lesezeit: ca. 2 Min.
08.05.2026
img 08.05.2026
ca. 2 Min.
Eingang der Stiftung Warentest
cbies / Depositphotos.com
Ein „Mangelhaft“ kann teuer werden: Das OLG Frankfurt entschied über eine Millionenklage gegen die Stiftung Warentest.


Für Millionen von Menschen ist das Logo der Stiftung Warentest ein Leuchtfeuer im Dschungel aus gekauften Bewertungen und Fake-Siegeln. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (Az. 16 U 38/25) hat kürzlich entschieden, dass die Institution genau deshalb für ihre Urteile geradestehen muss.

Wenn das Prüfsiegel zum wirtschaftlichen Risiko wird

Ein negatives Testurteil der Stiftung Warentest kommt für viele Unternehmen einem Verkaufsstopp gleich. Im aktuellen Fall traf es einen Hersteller von Rauchwarnmeldern, dessen Produkte mit „mangelhaft“ bewertet wurden. Die Grundlage für dieses Urteil war jedoch eine fehlerhafte Funktionsprüfung. Wie aus der Pressemitteilung des OLG Frankfurt hervorgeht, hielt sich das beauftragte Prüfinstitut nicht an die strengen Vorgaben der DIN-Normen und wertete Ergebnisse falsch aus.

Das Gericht stellte klar, dass sich die Stiftung Warentest nicht blind auf externe Dienstleister verlassen darf, sobald konkrete Zweifel im Raum stehen. Der betroffene Hersteller hatte bereits vor der Veröffentlichung eigene Gegengutachten akkreditierter Institute vorgelegt. Nach Ansicht der Richter hätten diese abweichenden Ergebnisse die Stiftung Warentest „aufhorchen lassen müssen“. Anstatt die Unstimmigkeiten intern zu klären, wurde der Bericht veröffentlicht.

Unterschiedliche Bewertung des Urteils

Die Stiftung Warentest begrüßte das Urteil teilweise, weil das OLG eine automatische Haftung für Fehler externer Prüfinstitute ablehnte. Zugleich erklärte die Stiftung, die Entscheidung zur eigenen Pflichtverletzung zu akzeptieren. Pyrexx sprach dagegen von einem „historischen Erfolg“ und sieht sich nach jahrelangem Kampf gegen das aus seiner Sicht fehlerhafte Testurteil bestätigt.

Der Fall geht nun zurück an das Landgericht Frankfurt, das über die genaue Höhe des Schadens entscheiden muss. Im Raum steht eine Forderung von 7,7 Millionen Euro. Da das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, bleibt abzuwarten, ob die Stiftung Warentest den Weg vor den Bundesgerichtshof sucht. Das Urteil zeigt jedoch: Auch die oberste Instanz der deutschen Warenprüfung ist nicht unfehlbar und muss bei Fehlern unter Umständen haften.

Artikelbild: http://www.depositphotos.com

Veröffentlicht: 08.05.2026
img Letzte Aktualisierung: 08.05.2026
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Yvonne Bachmann

Yvonne Bachmann

Yvonne bringt juristische Klarheit in komplexe Fragen – zu Abmahnungen, EU-Recht, Wettbewerbsregeln und Urheberrechtsfragen.

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