Der Verein Campact ging gerichtlich gegen Falschaussagen des KI-Chatbots Grok vor und bekam vor dem Landgericht Hamburg recht. Das Urteil könnte wegweisend sein, in der Haftungsfrage von Falschaussagen, die durch KI behauptet werden.
Auf dem Kurznachrichtendienst X (ehemals Twitter) diskutierten Nutzer:innen mit X’ hauseigenem Chatbot Grok über die staatliche Finanzierung von NGOs (Non-governmental organisation, zu Deutsch: Nichtregierungsorganisation). Dabei behauptete Grok, der Verein Campact erhalte einen hohen Anteil aus Bundesmitteln. Gegen diese Behauptung ging der Verein vor und bekam vor dem Landgericht Hamburg im Eilverfahren recht, wie beck-aktuell berichtete.
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