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Händlerbund vs. Ido-Verband: Gericht bestätigt Kündigungsmöglichkeit für Händler

Veröffentlicht: 29.05.2026
imgAktualisierung: 29.05.2026
Geschrieben von: Hanna Hillnhütter
Lesezeit: ca. 1 Min.
29.05.2026
img 29.05.2026
ca. 1 Min.
Händlerbund gewinnt gegen Ido
Erstellt mit KI
Unterlassungserklärungen vom Ido-Verband dürfen gekündigt werden, da der Verband nicht mehr abmahnbefugt ist.


Über viele Jahre sorgte der Ido-Verband für zahlreiche Abmahnungen gegen Online-Händler:innen. Bis er es im Jahr 2022 nicht in die Liste der qualifizierten Wirtschaftsverbände geschafft hat. Seitdem sind zahlreiche Urteile gegen den Verband gefällt worden, in denen der Ido-Verband als rechtsmissbräuchlich eingestuft wurde. Zuletzt hat das OVG Münster entschieden, dass der Ido-Verband vorwiegend rechtsmissbräuchlich handelt und daher auch weiterhin nicht in die Liste der qualifizierten Wettbewerbsverbände eingetragen wird.

Händlerbund siegt gegen Ido

Auch der zum Händlerbund gehörenden HB-E-Commerce Kanzlei gelang vor dem Landgericht Augsburg ein Sieg gegen Ido. Konkret wurde festgestellt, dass die Unterlassungserklärung, die dem Ido-Verband gegenüber erklärt wurde, gekündigt werden kann. Durch die fehlende Eintragung auf der Liste fehlt dem Ido-Verband die Aktivlegitimation, also die Befugnis einen Anspruch im eigenen Namen gerichtlich geltend zu machen.

Das können Händler jetzt tun

Händler, die ebenfalls eine Unterlassungserklärung gegenüber dem Ido-Verband abgegeben haben, sollten prüfen, ob sie diese nun kündigen können. Eine Kündigung sollte idealerweise mit anwaltlicher Unterstützung ausgesprochen werden, damit Form und Inhalt rechtssicher gestaltet sind.

Veröffentlicht: 29.05.2026
img Letzte Aktualisierung: 29.05.2026
Lesezeit: ca. 1 Min.
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Hanna Hillnhütter

Hanna Hillnhütter

Hanna hat die juristischen Entwicklungen im Blick – mit Fokus auf Abmahnungen, Wettbewerbsrecht und aktuelle EU-Verordnungen.

KOMMENTARE
5 Kommentare
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WA
01.06.2026

Antworten

Ob man kündigen KANN? Und falls: Um dann nochmals tausende Euro bezahlen zu müssen? Oder damit man sein HB Abo erhöht um 1 Jahr lang anwaltlich vertreten zu sein? Am Ende muss ich als Händler trotzdem wieder zahlen: Zeit, Kraft und Geld. Gerichte sind nie/nicht auf Seiten der Händler: die fehlende Aktivlegitimation des IDO wird nicht zum Anlass genommen, alle Unterlassungserklärungen dieses Vereins generell außer Kraft zu setzen. Bei diesem ungewissen Ausgang ist still halten und den abgemahnten Fehler vermeiden m. E. die günstigere Lösung. HB hatte ja bereits Musterschreiben zur Verfügung gestellt, mit Zustellnachweis diese Kündigung dort hingesendet, beim IDO regiert darauf niemand. Perlen vor die Säue!
Redaktion
02.06.2026
Ob man eine Unterlassungserklärung kündigen möchte und dafür anwaltliche Unterstützung in Anspruch nimmt, ist letztlich eine wirtschaftliche Abwägung. Juristische Dienstleistungen kosten Geld, sollen dafür aber auch rechtliche Risiken minimieren. Welche Entscheidung die richtige ist, muss jeder Unternehmer für sich selbst treffen.
ebaykritiker
01.06.2026

Antworten

Lieber Händlerbund. Vielen Dank für Euren Einsatz. Man merkt, dass neuer Wind in Euren Räumen weht. Macht weiter so.
Jeanette van Kemper
01.06.2026

Antworten

Schon pervers, dass man nun um seine ja gemäss Beitrag berechtigten Ansprüche geltend zu machen, wiederum einem RA das Geld in die Taschen spülen muss (rechtssichere Formulierung). Wie sagt Dr. Hamburger alias Sascha Gramel immer: Im Namen der Wissenschaft. Hier halt der Rechtswissenschaft.
Redaktion
02.06.2026
Ob man eine Unterlassungserklärung kündigen möchte und dafür anwaltliche Unterstützung in Anspruch nimmt, ist letztlich eine wirtschaftliche Abwägung. Juristische Dienstleistungen kosten Geld, sollen dafür aber auch rechtliche Risiken minimieren. Welche Entscheidung die richtige ist, muss jeder Unternehmer für sich selbst treffen.