Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht und die LMIV?
Die Verbraucherzentrale Hamburg sieht in dieser Werbung Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht und gegen die Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV). Bei einem konkreten Versprechen von 500 reduzierten Produkten muss dieses auch belegt werden können, so die Verbraucherschützer. Auch auf Nachfrage der Verbraucherzentrale konnte Lidl keine Auskunft darüber geben, welche Produkte konkret von der Preissenkung betroffen sind. „Demnach sind die Aussagen des Discounters unwahr, irreführend, und sie verletzen die Informationspflichten gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern“, so die Verbraucherzentrale.
Artikelbild: http://www.depositphotos.com
Kommentar schreiben