Einen Shop „grünfärben“ und auf den Zeitgeist hoffen? Das funktioniert im Online-Handel immer seltener. Auch der Versandriese Pearl musste nach einer Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) sein Nachhaltigkeits-Versprechen zurückziehen.
Wenn das Sortiment nicht zum Slogan passt
Nachhaltigkeit ist im E-Commerce zum harten Verkaufsargument geworden. Doch die Grenze zwischen echtem Engagement und bloßer Fassade wird rechtlich immer schärfer gezogen. Der Versandhändler Pearl darf seinen Online-Shop künftig nicht mehr als „nachhaltig“ bewerben. Das Landgericht Freiburg entschied gegen das Unternehmen, nachdem die DUH moniert hatte, dass weder die Plattform an sich noch die dort verkauften Produkte den hohen ökologischen Ansprüchen genügten. Im Kern des Streits stand die Diskrepanz zwischen dem Werbeversprechen und der tatsächlichen Produktauswahl.
„Wie sollen Spielereien wie Kameradrohnen, Fensterputz- oder Poolreinigungsroboter ‚weniger Müll produzieren‘, ‚Gutes für die Umwelt tun‘ und einen ‚nachhaltigeren Lebensstil‘ ermöglichen?“
- Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH, zum Urteil
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH, bezeichnete die Werbeversprechen als klare Täuschung. Es stelle sich die Frage, wie die angebotenen Elektronikgadgets einen „nachhaltigeren Lebensstil“ ermöglichen oder „Gutes für die Umwelt“ tun sollen.
Laut DUH-Mitteilung erkannte Pearl den Unterlassungsanspruch an, woraufhin das Gericht die Unzulässigkeit der Werbung offiziell bestätigte.
Das Werben mit Nachhaltigkeitsaussagen wird bald verschärft, mehr dazu in diesem Beitrag: Beschluss vom Bundesrat: Diese Werbeaussagen können künftig abgemahnt werden
Update vom 11.05.2026: Klarstellung der Redaktion
Nach Veröffentlichung dieses Artikels erreichten uns ergänzende Informationen der Rechtsvertretung der PEARL GmbH. Wir stellen hiermit klar:
- Zeitpunkt der Umbenennung: Die Umbenennung des „Nachhaltigkeits-Shops“ durch die PEARL GmbH erfolgte nach Angaben des Unternehmens bereits vor der offiziellen Klageerhebung durch die DUH und somit nicht als direkte Folge des Gerichtsverfahrens.
- Art der Entscheidung: Das Landgericht Freiburg hat in diesem Fall keine inhaltliche Entscheidung zur Sache getroffen. Vielmehr wurde ein sogenanntes Anerkenntnisurteil erlassen, nachdem die PEARL GmbH den geltend gemachten Unterlassungsanspruch anerkannt hatte.
- Korrektur der Quelle: Die Deutsche Umwelthilfe hat ihre ursprüngliche Pressemitteilung, auf der Teile unserer Berichterstattung basierten, am 28. April 2026 auf Aufforderung hin inhaltlich angepasst.
Artikelbild: http://www.depositphotos.com
Yvonne Bachmann
Yvonne bringt juristische Klarheit in komplexe Fragen – zu Abmahnungen, EU-Recht, Wettbewerbsregeln und Urheberrechtsfragen.
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