Ein Unternehmen warb damit, dass ein Buch „komplett kostenlos“ sei, obwohl beim Produkt Versandkosten anfallen. Der Fall landete vor dem Kammergericht Berlin, welches die Werbung als irreführend eingestuft hat, wie die Kanzlei Dr. Bahr berichtete.
Ein Unternehmen warb damit, dass ein Buch „komplett kostenlos“ sei, obwohl beim Produkt Versandkosten anfallen. Der Fall landete vor dem Kammergericht Berlin, welches die Werbung als irreführend eingestuft hat, wie die Kanzlei Dr. Bahr berichtete.
Das Buch wurde sowohl als „gratis“ als auch als „komplett kostenlos“ beworben, obwohl Versand- und Produktionskosten in Höhe von 6,90 Euro beim Kauf anfallen. Die Bezeichnung kostenlos suggeriert Verbraucher:innen allerdings, dass ihnen keinerlei Kosten entstehen, so das Kammergericht.
Auch wenn es sich um einen angemessenen Pauschalbetrag von Versand- und Produktionskosten handelt, ist das Angebot weder gratis noch kostenlos. Ein nachträglicher Hinweis auf die Kosten ist nicht ausreichend. Die Werbung ist irreführend.
Hanna hat die juristischen Entwicklungen im Blick – mit Fokus auf Abmahnungen, Wettbewerbsrecht und aktuelle EU-Verordnungen.
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