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GPSR: Amazon oder Ebay patzen? – Händler haften trotzdem

Veröffentlicht: 16.07.2026
imgAktualisierung: 16.07.2026
Geschrieben von: Yvonne Bachmann
Lesezeit: ca. 2 Min.
16.07.2026
img 16.07.2026
ca. 2 Min.
Ebay + Amazon App auf Handy
Primakov / Depositphotos.com
Fehlt der Grundpreis oder die Herstelleradresse im Angebot, haftet der Händler, auch wenn die Plattform daran schuld ist.


Wer über Marktplätze wie Ebay oder Amazon verkauft, hat oft nur eingeschränkten Einfluss darauf, wie die eigenen Angebote am Ende angezeigt werden. Das Landgericht Hechingen hat nun klargestellt: Diese Abhängigkeit schützt nicht vor Abmahnungen. Fehlen Grundpreis- oder Herstellerangaben, haftet der Händler. Unabhängig davon, ob er die Daten korrekt hinterlegt hat.

Verantwortung bleibt beim Händler, auch wenn die Plattform patzt

Ein Wettbewerbsverband hatte einem Bericht der Kanzlei Dr. Bahr zufolge einen Online-Händler verklagt, weil in dessen Angeboten auf einem großen Verkaufsportal sowohl die gesetzlich vorgeschriebene Grundpreisangabe als auch mehrere nach der EU-Produktsicherheitsverordnung (GPSR) erforderlichen Herstellerinformationen fehlten. Betroffen waren unter anderem eine Handlotion sowie ein Reiniger für Schaumpistolen. Bei beiden Produkten war in der deutschen Kundenansicht kein Grundpreis zu sehen, bei einem dritten Angebot fehlten Name, Postanschrift und E-Mail-Adresse des Herstellers wie es nach der GPSR vorgeschrieben ist.

Der Händler verteidigte sich damit, die notwendigen Angaben im Verkäufer-Backend der Plattform korrekt hinterlegt zu haben. Die Anzeige gegenüber Kundinnen und Kunden liege jedoch außerhalb seines Einflussbereichs. Bei Umstellung der Anzeigesprache auf Englisch seien die Angaben durchaus sichtbar gewesen. Ein Beleg dafür, dass die Daten tatsächlich hinterlegt worden seien. Zudem berief sich der Händler unter Verweis auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs darauf, dass Verkäufern auf Plattformen nicht ohne Weiteres alle Darstellungsfehler zugerechnet werden könnten.

Wer von der Plattform profitiert, trägt auch das Risiko

Das Landgericht Hechingen folgte dieser Argumentation nicht. Es müsse gar nicht geklärt werden, ob der Grundpreis im Backend tatsächlich hinterlegt gewesen sei, so das Gericht. Entscheidend sei allein das Ergebnis: die für Verbraucherinnen und Verbraucher sichtbare Anzeige. Und die habe die vorgeschriebenen Informationen nicht enthalten.

Zur Begründung griff das Gericht auf eine BGH-Entscheidung zu unverbindlichen Preisempfehlungen zurück. Danach haftet ein Händler auch dann für irreführende Angaben auf einer Plattform, wenn er deren Darstellung nicht vollständig steuern kann. Diese Zurechnung sei die Kehrseite der Vorteile, die Verkäufer durch die Nutzung einer reichweitenstarken, transparenzfördernden Verkaufsplattform genießen. Wer sich für die Vorteile eines einheitlichen Plattform-Systems entscheide, müsse auch die damit verbundenen Risiken einer fehlerhaften Darstellung tragen.

Das Gericht sieht zwar die Nöte der Beklagten, die darauf angewiesen sein mag, über XY zu verkaufen und andererseits nur eingeschränkt auf die Veröffentlichung ihrer Angebote Einfluss nehmen kann. Angesichts der eindeutigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und des Umstandes, dass die mit Vorschriften wie der PAnGV verfolgten Zwecke andernfalls in erheblichem Umfang leerlaufen würden, sieht das Gericht bei der geltenden Gesetzeslage keine andere Möglichkeit, die Vorgaben der PAngV wirksam durchzusetzen.

Artikelbild: http://www.depositphotos.com

Veröffentlicht: 16.07.2026
img Letzte Aktualisierung: 16.07.2026
Lesezeit: ca. 2 Min.
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Yvonne Bachmann

Yvonne Bachmann

Yvonne bringt juristische Klarheit in komplexe Fragen – zu Abmahnungen, EU-Recht, Wettbewerbsregeln und Urheberrechtsfragen.

KOMMENTARE
4 Kommentare
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Frank Pagenkemper
17.07.2026

Antworten

Ja, juristisch mag das in sich schlüssig klingen. Das Leben ist aber nicht juristisch, sondern sollte einhergehen mit einem gesunden Menschenverstand. Ich habe selbst 8 Jahre als Schöffenrichter Prozesse und Urteile begleitet und mitentschieden. Nach meiner Erfahrung fehlt es den Profijuristen oftmals am gesunden Menschenverstand, da er eingengt ist auf die Logik der Juristerei. Es gäbe natürlich für alles eine praktische Lösung. Es muß einfach nur die Abmahnindustrie ausgetrocknet werden. Schon in der Bibel steht, wer frei ist von jeglicher Schuld möge den ersten Stein werfen. Übersetzt heißt das, daß wir Menschen Fehler machen. In Deutschland hat es die Abmahnindustrie geschafft aus jeglichen Mücken riesige Elefanten zu machen. Des Sumpf könnte man beispielsweise damit austrocknen, dass ein erstes Anschreiben mit dem Hinweis auf einen Fehler nicht mehr als € 25,00 kosten darf. Erst wenn der betroffene Händler dann immer noch nicht reagiert darf selbstverständlich scharf vorgegangen werden. Dieses Abmahnwesen in Deutschland ist krank und abartig, geschaffen von der Politik durch Idealisten, die meinen man müsse den Kunden vor allem schützen inklusive sich selbst und dem Klub der Anwälte im Bundstag. Die sind neben Bediensteten aus dem öffentlichen Dienst die zweitgrößte Abgeordnetengruppe. Die sorgen schon für das Brot-und Buttergeschäft für Anwälte. Einfach alles ersatzlos streichen in unseren Gesetzesbüchern. Dann haben sie auch Zeit die chinesischen Mülltransporte, die als Waren getarnt sind abzuwehren.
Holger
22.07.2026
Sehr guter Kommentar.
C
17.07.2026

Antworten

Kann jemand unseren Gerichten erklären, dass es nicht darum geht, den Kundenschutz auszuhebeln, sondern die Verantwortung für Fehler dort zu platzieren, wo sie sinnvollerweise hingehört? Leider sind wir mittlerweile in einer Spirale, aus der es kaum noch einen Ausweg gibt und als Händler kommt man kaum an den großen Verkaufsplattformen vorbei, wenn man überleben will. Solche praxisfernen Entscheidungen geben Amazon und Co. doch nur einen Freifahrtschein, die eigenen Systeme nicht sauber anzupassen und auf Händleranfragen nicht (brauchbar) zu reagieren. Und gleichzeitig wird sich gewundert, warum so viele Betriebe das Handtuch werfen... Was kommt als nächstes? Autofahrer müssen Bußgelder bezahlen, weil der Fahrzeughersteller an den Abgaswerten gedreht hat?
Holger
22.07.2026
Das mit den Bußgeldern gibt es ja schon. In Stuttgart darf ich mit meinem Diesel nicht mehr rumfahren.