Klickfalle Google Shopping? Preisfehler in Google Shopping können Online-Händler teuer zu stehen kommen. Das hat das Oberlandesgericht Hamm in einem aktuellen Verfahren der Wettbewerbszentrale entschieden (Hinweisbeschluss vom 25.11.2024, Az.: I-4 U 87/24). Dabei reicht es aus, dass der Händler seine Produktdaten aktiv an Google übermittelt – unabhängig davon, ob er den Fehler tatsächlich verursacht hat. Dieses Urteil bestätigt die bisherige Rechtsprechung, nach der Händler, die mit Google Shopping arbeiten, immer unter dem Damoklesschwert der Abmahnung leben.
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