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Google spielt Fakeshop-Anzeige aus – und muss nun Schadensersatz zahlen

Veröffentlicht: 29.07.2026
imgAktualisierung: 29.07.2026
Geschrieben von: Tina Plewinski
Lesezeit: ca. 2 Min.
29.07.2026
img 29.07.2026
ca. 2 Min.
Seite des Suchmaschinenriesen Google
bigtunaonline / Depositphotos.com
Weil ein Kunde auf die Anzeige eines Fakeshops reingefallen war, klagte er gegen Google. Das Gericht gab ihm nun recht.


Der Suchmaschinenriese Google ist vom Amtsgericht Starnberg zu Schadensersatz verurteilt worden, nachdem er das Angebot eines Fakeshops ausgespielt hatte. Den vorliegenden Rechtsstreit hatte ein Verbraucher aus Bayern angestrengt, der auf einen betrügerischen Online-Shop hereingefallen war.

Fakeshop-Produkt: zu gut, um wahr zu sein

Die Anzeige des besagten Fakeshops wurde von Google sehr präsent – das heißt oberhalb der eigentlichen Suchergebnisse – ausgespielt. Über diese Anzeige für einen sehr preiswerten Autofahrradträger sei der klagende Kunde schließlich in den Fakeshop gelangt und hatte das Produkt bestellt und bezahlt. Angekommen ist es nie, der Verbraucher blieb auf den Kosten sitzen.

Da Google im Verfahren keine Klageerwiderung eingereicht hatte, legte das Gericht die Schilderung des Klägers zugrunde. Die irische Google-Niederlassung wurde dazu verurteilt, dem Kläger nun 489,99 Euro sowie die Anwaltskosten und Zinsen zu erstatten.

Warum haftet Google?

Aus Sicht des Gerichts hat Google seine Sorgfaltspflichten nicht ausreichend erfüllt. Der Shop sei laut Kläger „als betrügerisches Angebot erkennbar gewesen“, berichtet der Spiegel. Nichtsdestoweniger sei das Angebot prominent angezeigt worden. Das Gericht habe zwar anerkannt, dass eine Betrugserkennung nie gänzlich fehlerfrei arbeiten könne, doch mit Blick auf die hohe Sichtbarkeit des Angebots und des jeweiligen Risikos durch Fakeshops hätte Google die Anzeige genauer prüfen müssen.

Als Rechtsgrundlage zog das Gericht sowohl deutsches Recht als auch den europäischen Digital Services Act (DSA) heran, der für sehr große Plattformen erhöhte Prüfpflichten vorsieht. Laut Aussagen von Sven Galla, Anwalt der Klägerseite, sei es das erste deutsche Gerichtsurteil, das einen Suchmaschinenbetreiber für den Schaden eines Verbrauchers haftbar macht, der durch eine beworbene Fakeshop-Anzeige getäuscht wurde.

EU prüft Vorgehensweisen großer Plattformen

Zwar lässt das Urteil gerade mit Blick auf die Gefährdungspotenziale durch Fakeshops aufhorchen, dennoch sei es als Einzelfallentscheidung zu betrachten. Zumindest reiht sich die Entscheidung in eine anhaltende Debatte über die Verantwortung großer Plattformen im Kampf gegen Betrug ein. Ob Google, Meta oder beispielsweise TikTok – immer wieder geraten große Branchenplayer in die Kritik, weil sie ihren Pflichten aus dem Digital Services Act vermeintlich nicht in ausreichendem Maße nachkommen. In verschiedenen Verfahren prüft die EU-Kommission entsprechende Fälle.

Für seriöse Online-Händler ist das Urteil gerade auch deshalb relevant, weil Fakeshops das Vertrauen in den Online-Handel insgesamt beschädigen und Werbeplattformen künftig möglicherweise strenger kontrollieren müssen, wer dort Anzeigen schalten darf. Google selbst hat sich zu dem Urteil bislang nicht geäußert.

Artikelbild: http://www.depositphotos.com

Veröffentlicht: 29.07.2026
img Letzte Aktualisierung: 29.07.2026
Lesezeit: ca. 2 Min.
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Tina Plewinski

Tina Plewinski

Tina fokussiert sich auf Amazon, Marketingstrategien und digitale Plattformen – inklusive der Schattenseiten wie Online-Kriminalität.

KOMMENTARE
2 Kommentare
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cf
31.07.2026

Antworten

Interessant: Wenn künftig jede*r der auf einen Fakeshop über googlesuche hereinfällt Schadenersatz einklagen kann, dann wird es spannnend :-)
Sebastian
30.07.2026

Antworten

Er erkennt es nicht, fällt drauf rein, aber klagt es sei „als betrügerisches Angebot erkennbar gewesen“ … wilde Zeiten