Eine Frau, die bei der Daimler Truck AG angestellt ist, klagte, weil sie weniger verdiente als ihr männlicher Kollege in einer vergleichbaren Position. In der Sache bekam sie vor dem Landesarbeitsgericht bereits recht. Vor dem Bundesarbeitsgericht (BAG) wurde nun entschieden, welches Gehalt als Vergleich genommen werden darf (BAG, 23.10.2025 - 8 AZR 300/24).
Das BAG hat nun ein Grundsatzurteil gefällt: Als Vergleich muss nicht der Mittelwert der männlichen Kollegen genommen werden, es reicht bereits aus, wenn ein männlicher Kollege in einer vergleichbaren Position mehr verdient.
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