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Gericht verbietet Aldi rote Schokoladenkugeln – Lindt siegt teilweise

Veröffentlicht: 15.04.2026
imgAktualisierung: 15.04.2026
Geschrieben von: Sandra May
Lesezeit: ca. 2 Min.
15.04.2026
img 15.04.2026
ca. 2 Min.
Einzeln verpackte Lindor-Kugel in roter Folie mit transparenten Enden liegt auf rotem Hintergrund
ifeelstock / Depositphotos.com
Das Handelsgericht Aargau sieht in der Gestaltung der „Moser Roth"-Kugeln eine unlautere Anlehnung an die Lindor-Linie.


Im langjährigen Markenrechtsstreit zwischen dem Schweizer Schokoladenhersteller Lindt & Sprüngli und dem Discounter Aldi Suisse hat das Handelsgericht des Kantons Aargau ein erstes Urteil gesprochen – mit einem gemischten Ergebnis für beide Seiten.

Der Kern des Streits: Lindts weltbekannte Lindor-Kugeln, verpackt im charakteristischen Doppelwickler, sollen durch Aldis Eigenmarke „Moser Roth" in unlauterer Weise imitiert worden sein. Das Gericht gab Lindt für eine der beanstandeten Produktvarianten recht. Die roten „Moser Roth"-Kugeln müssen vom Markt – Aldi Suisse ist verpflichtet, deren Vertrieb in der Schweiz einzustellen.

Bereits in einem älteren Verfahren, hat Lindt gewonnen. Damals wurde der Fall aber in einem vereinfachten Verfahren durchgeführt.

Unnötige Anlehnung an das Lindt-Produkt

Das Gericht sah in der Kombination aus metallischem Rotton, goldenen Verzierungen und rundem Logo-Layout eine „unnötige Anlehnung" im Sinne des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Obwohl die eingewickelte Kugelform als Gemeingut gilt, sei der Gesamteindruck der roten Aldi-Kugeln geeignet, bei Konsumentinnen und Konsumenten Assoziationen zu Lindt zu wecken.

Dabei betonte das Gericht, dass Aldi keine sachliche Rechtfertigung für die gewählte Gestaltung vorweisen konnte. Es wäre dem Unternehmen zumutbar gewesen, mit einem größeren visuellen Abstand zu den Lindt-Originalen zu arbeiten. Zusätzlich wurde Aldi verpflichtet, Auskunft über verkaufte Stückzahlen und erzielte Umsätze der roten Kugeln zu erteilen – als Grundlage für eine mögliche Schadensersatzforderung.

Andere Varianten bleiben erlaubt

Für die übrigen Aldi-Produkte wies das Gericht die Klage ab. Die blauen „Feinen Schokoladenkugeln" sowie die gesamte „Délice"-Serie – in Braun, Weiß, Gelb und Pink – bleiben weiterhin im Sortiment. Das Gericht befand, dass der gestalterische Abstand zu den entsprechenden Lindor-Varianten in diesen Fällen ausreichend groß sei. Aldi hatte argumentiert, sämtliche Produkte seien bereits seit 2016 Teil des Sortiments.

Bei dem vorliegenden Entscheid handelt es sich um einen Teilentscheid, der noch nicht rechtskräftig ist. Beide Parteien können das Urteil ans Bundesgericht weiterziehen.

Artikelbild: http://www.depositphotos.com

Veröffentlicht: 15.04.2026
img Letzte Aktualisierung: 15.04.2026
Lesezeit: ca. 2 Min.
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Sandra May

Sandra May

Sandra beleuchtet Streitfälle im E-Commerce: von rechtlichen Fallstricken über Urheberrecht bis hin zu Influencer:innen und Wettbewerbsklagen.

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1 Kommentare
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KI
16.04.2026

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Meinung: Lindt schadet sich seit Jahren selbst durch Preise die einfach nur noch Abzocke sind! Es mag jetzt einen Teilerfolg vor Gericht sein - aber das dicke Ende steht bevor Es gibt keine Verwechslungsgefahr zwischen Lindt und Moser Roth im Design! Das wird herbeigeredet! Wie mündig ist der Bürger? Jeder normale Mensch sieht das es Moser Roth ist! Schmeckt besser - nur bei Aldi erhältlich - top Preis im Vergleich zum Lindt Mondpreis! Und die Richter - na ja - einfach nur noch ........