Gericht untersagt Weitergabe von Ebay-Konten

Veröffentlicht: 17.03.2025
imgAktualisierung: 17.03.2025
Geschrieben von: Sandra May
Lesezeit: ca. 2 Min.
17.03.2025
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ca. 2 Min.
Hand hält ein Smartphone mit dem eBay-Logo auf dem Bildschirm, vor unscharfem, blau leuchtendem Hintergrund.
rafapress / Depositphotos.com
Das LG Düsseldorf entschied: Die Übertragung eines Ebay-Verkäuferkontos ist unzulässig. Es handel sich dabei um eine Irreführung.


Geben Händler:innen ihr Unternehmen auf, verkaufen sie es hin und wieder. Nun hat sich ein Gericht erstmals mit der Frage beschäftigt, ob im Rahmen einer solchen Übernahme auch Verkäufer-Konten von Marktplätzen übertragen werden dürfen.

Account mit über 7.000 Bewertungen

In einem aktuellen Beschluss des Landgerichts Düsseldorf vom 12. März 2025 (Aktenzeichen: 37 O 30/25) über den LHR berichtet, wurde ein Fall verhandelt, der die Übernahme eines fremden Ebay-Verkäuferkontos betrifft: Der Antragsgegner hatte ein Konto mit über 7.000 Bewertungen übernommen und bot daraufhin identische Produkte an. Der Antragsteller sah darin einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht und beantragte eine einstweilige Verfügung. Das Gericht entschied zugunsten des Antragstellers.

Bewertungen beziehen sich auf den ehemaligen Verkäufer

Das Gericht sah in der Übernahme des Accounts eine Täuschung von Verbraucher:innen: Diese würden davon ausgehen, dass sich die Bewertungen auf den aktuellen Verkäufer bezögen. Stattdessen hat der Vorgänger diese erarbeitet. Da sich Bewertungen auf Ebay nicht nur auf die Produkte an sich bezögen, sondern auch auf Serviceaspekte wie Lieferzeit, Verpackung oder Kundenservice, entstehe so ein falscher Eindruck. Diese Vorgehensweise wurde als Täuschung über wesentliche Eigenschaften des Angebots, konkret die Zuverlässigkeit des Verkäufers, gewertet.

Durch die vielen Bewertungen könnten Verbraucher:innen eher zu diesem Händler gehen. Hätte der Händler stattdessen bei null gestartet, hätte er den Vertrauensvorschuss nicht. Damit habe er sich einen Wettbewerbsvorteil gegenüber jenen, die selbst alles aufbauen müssen, verschafft.

Ebay verbietet Übertragung

Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig, wirkt aber nachvollziehbar: Hinzu kommt, dass Ebay die Übertragung von Accounts verbietet. Konkret heißt es: „Jeder Versuch, ein eBay-Konto zu verkaufen oder zu auf andere Personen zu übertragen, kann Einschränkungen Ihrer Rechte als Käufer oder Verkäufer oder die vorübergehende oder dauerhafte Sperrung Ihres Kontos zur Folge haben.“

Selbst wenn gegen diese Entscheidung erfolgreich Rechtsmittel eingelegt wird, riskieren Händler:innen bei so einer Übertragung eine Sperre. Schon das sollte Grund genug sein, von dieser Praxis abzusehen. 

Artikelbild: http://www.depositphotos.com

Veröffentlicht: 17.03.2025
img Letzte Aktualisierung: 17.03.2025
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Sandra May

Sandra May

Sandra beleuchtet Streitfälle im E-Commerce: von rechtlichen Fallstricken über Urheberrecht bis hin zu Influencer:innen und Wettbewerbsklagen.

KOMMENTARE
7 Kommentare
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ralf
19.03.2025

Antworten

Ehrlich gesagt macht mir die Entscheidung Angst. Wenn wir die Fa. einesTages unserer Tochter übertragen, dann müsste diese von null anfangen. Da stecken bis jetzt 12 Jahre Arbeit in dem Account. Wenn man bei Ebay bei null anfängt, hat man eine Artikelbegrenzung. Das würde bedeuten, dass alle Mitarbeiter entlassen werden müssten, weil da durch die ganze Fa. ja wieder von null anfängt. Oder anders gesagt die Fa. wäre auf einen Schlag insolvent. Ist da tatsächlich realität in unserem Land, dass dann dutzende Leute ihren job verlieren.
brrrrr
18.03.2025

Antworten

ein neuer, verantwortlicher Inhaber sollte sich nicht auf altem Lorbeer ausruhen und schon gar nicht im geschenkten oder gekauften Lorbeerkranz glänzen wollen. Nur so bleibt es nach außen transparent und ehrlich.
dirk
18.03.2025

Antworten

Auch wenn die Argumentation auf den ersten Blick nachvollziehbar ist - was ist denn, wenn es sich nicht um einen einzelnen "Verkäufer" handelt, also eher um ein Kleinunternehmen, wo vielleicht verständlich ist, dass die durch den bisherigen Verkäufer und seine Prozessqualität erarbeiteten Bewertungen keine Garantie dafür sind, dass es bei dem Nachfolger genauso gut läuft? Zumal Firmenübernahmen, Ausgliederungen, Umfirmierungen doch nun Gang und Gäbe sind, ohne dass sich an Prozess und Logistik viel ändern muss. Zudem bezieht sich gerade der Bewertungs-Score in Prozent bei Ebay immer auf die letzten 12 Monate. Wenn also der Nachfolger qualitativ plötzlich "abkackt", zulange Lieferzeiten, schlechtere Qualität, Fehler etc. - dann spiegelt sich das auch sehr schnell in den Bewertungen wieder. Der Käufer kann das also idR sehr schnell erkennen. Wo also ist das Problem - solange die Nachweise für einen regulären Übergang des Unternehmens erbracht werden? Ich bezweifle zudem stark, dass, wenn ein großer Konzern die Firma, mit der er seinen Markenshop bei Ebay betreibt - meinetwegen Adidas, Bose, Puma, whatever - ändern will oder verkauft, dieser Markenshop dann nach einer Umfirmierung oder einem Verkauf bei Ebay wieder bei Null anfangen muss... Zumal die Reputation einer Marke (bzw. einer Firma) - die sich ja auch in den Bewertungen wiederspiegelt - auch Teil des Firmenwertes, also auch eines Verkaufspreises dieser Firma, ist. Ich glaube, diese Entscheidung ließe sich in einer höheren Instanz durchaus anfechten...
Stevo
18.03.2025

Antworten

Wie sieht es dann bei einer GmbH, UG aus, wo zB der Geschäftsführer wechselt?
Redaktion
18.03.2025
Hallo, in dem Fall gehört der Account der juristischen Person, also der GmbH an sich. Durch eine neue Geschäftsführung ändert sich das auch nicht. Mit den besten Grüßen die Redaktion
ralf
18.03.2025

Antworten

Wie sieht das bei Amazon aus? Da werden sogar im Forum ab und zu mal ein Konto angeboten, oder vielen berichten so nebenbei, dass Sie das Konto erworben haben oder es abgeben wollen. Ich kenne sogar einen Mitbewerber, der letztes Jahr ein Konto übernommen hat von jemand den ich sogar persönlich kannte. Gilt das nur für Ebay? Andereseits, im stationären Handel werden ja auch Firmen weitergegeben, oft bekommen das Kunden nicht wirklich mit, weil diese unter dem gleichen Namen weiter geführt werden. Und falls Google Bewertungen oder sonstige Bewertungen existieren, bleiben die ja auch. Daher verstehe ich die Logik hier nicht. Kann es zwar nachvollziehen, das ein Mitbewerber neidisch ist, dass ein neuer Händler ein bereits fortgeschrittenes Konto erwirbt, aber wo ist jetzt hier der Unterschied gegenüber der normalen Geschäftswelt? Wenn ich ein Unternehmen erwerbe, dann bezahle ich ja auch den Ruf, den das Unternehmen hat. Das ist ein wichtiger und fester Bestandteil der Geschäftswelt. Darum geht es vor allem ja auch wenn ich eine Marke mit übernehme. Wenn jemand z.B. Zalando übernimmt, dann ist er doch nur deswegen bereit viel zu bezahlen, weil er nicht nur die reinen Firmengebäude oder das Sortiment haben will, sondern auch den Kundenstamm und den Ruf und die Berühmtheit. Was wären Firmen denn noch wert, wenn jeder neuer Inhaber von vorne anfangen müsste?Das sollte für kleine Firmen genauso gelten. Von daher kann ich das Urteil nicht nachvollziehen.
Redaktion
19.03.2025
Hallo Ralf, Amazon selbst bietet die Möglichkeit an, Accounts zu übertragen. Ob die Übertragung in wettbewerbsrechtlicher Sicht kritisch ist, müsste aber entschieden werden. Grundsätzlich beziehen sich die Rezensionen in den Angeboten allerdings auf das Produkt bzw. auf alle Händler:innen, die es anbieten. Eine Entscheidung könnte also anders ausfallen. Mit den besten Grüßen die Redaktion