Gericht blockiert Pornhub- und YouPorn-Zugang

Veröffentlicht: 04.08.2025
imgAktualisierung: 04.08.2025
Geschrieben von: Sandra May
Lesezeit: ca. 2 Min.
04.08.2025
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Smartphone mit geöffneter Pornhub-App liegt auf einem Schreibtisch mit Notizbuch, Tastatur und Kopfhörern.
JarTee / Depositphotos.com
Das OVG Rheinland-Pfalz hat entschieden, dass der Zugriff auf Pornhub und YouPorn über den Anbieter 1&1 weiterhin gesperrt bleibt.


Wer hätte gedacht, dass ausgerechnet die Altersabfrage „Bist du über 18?“ nicht den Jugendschutzstandards genügt? Die rechtlichen Auseinandersetzungen um Netzsperren für Erotikseiten wie Pornhub und YouPorn gehen in die nächste Runde – und die Gerichte ziehen die Zügel weiter an. In einem aktuellen Eilverfahren hat das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz entschieden: Der Zugang zu den Portalen bleibt über den Anbieter 1&1 vorerst gesperrt. Der Antrag des Plattformbetreibers Aylo aus Zypern, die DNS-Blockaden auszusetzen, wurde abgelehnt – vor allem wegen des fehlenden Rechtsschutzbedürfnisses.

Zugriff auf Pornhub und YouPorn weiterhin gesperrt: Gericht weist Eilanträge ab  

Die Sperre wurde 2024 von der Medienanstalt Rheinland-Pfalz gegenüber dem Zugangsanbieter in Montabaur auf Grundlage des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags angeordnet. Hintergrund ist eine bereits im Juni 2020 von der Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen erlassene und vollziehbare Unterlassungsverfügung gegen Aylo, um den Jugendschutz durch schärfere Alterskontrollen sicherzustellen. Das Oberverwaltungsgericht sah den Portalbetreiber durch frühere gerichtliche Entscheidungen und Zwangsgelder verpflichtet, diese Grundverfügung umzusetzen, so Heise. Es wertete die Haltung der Firma, sich über bestehende gerichtliche Entscheidungen hinwegzusetzen, als nicht mit dem Verwaltungsprozessrecht vereinbar.  

Jugendschutz im Fokus: Warum die Sperren angeordnet wurden  

Das Gericht stellte klar: Solange Aylo keine besseren Alterskontrollen einführt, bleibt die Sperre bestehen. Der Anbieter weigert sich, Änderungen an seinen Angeboten umzusetzen – deshalb gibt es aus Sicht der Richter keinen anderen Weg, den Jugendschutz durchzusetzen. Die Sperrung könnte leicht aufgehoben werden, wenn sich Aylo an die Vorgaben der Behörden halten würde.

Bundesweite Signalwirkung: Weitere Gerichte folgen ähnlicher Linie  

Die Beschlüsse des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz stimmen mit Entscheidungen von Verwaltungsgerichten in anderen Bundesländern überein. Zuletzt hatte das Verwaltungsgericht München im Juni vergleichbare Anträge von Aylo abgelehnt. Dabei ging es um die Sperrauflage für Telefónica. Die von Aylo erhobene Klage ist noch beim Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen anhängig. Betroffene Provider, darunter die Deutsche Telekom und Vodafone, wehren sich ebenfalls gegen die Anordnungen. 

Artikelbild: http://www.depositphotos.com

Veröffentlicht: 04.08.2025
img Letzte Aktualisierung: 04.08.2025
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Sandra May

Sandra May

Sandra beleuchtet Streitfälle im E-Commerce: von rechtlichen Fallstricken über Urheberrecht bis hin zu Influencer:innen und Wettbewerbsklagen.

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