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Gericht bestätigt Schließung von großen Einzelhändlern

Veröffentlicht: 26.07.2024
imgAktualisierung: 26.07.2024
Geschrieben von: Sandra May
Lesezeit: ca. 1 Min.
26.07.2024
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Ein Vorhängeschloss, das an einem geschlossenen Gittertor befestigt ist. Am Schloss hängt ein gelber Zettel mit der Aufschrift "Lockdown". Im Hintergrund sind verschwommene Bäume und ein sonniger Außenbereich zu sehen.
SB_Stock / Depositphotos.com
Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass die Schließung großer Einzelhandelsgeschäfte in Sachsen während der Corona-Pandemie rechtmäßig war.


Die Corona-Pandemie gilt als überstanden, aber die Justiz ist mit dem Thema offenbar noch lange nicht durch. Nun hat das Bundesverwaltungsgericht darüber entschieden, ob die Schließung großer Einzelhandelsgeschäfte durch die Sächsische Corona-Schutz-Verordnung rechtmäßig war oder nicht.

Notwendige Schutzmaßnahmen

Geklagt hatte die Betreiberin eines größeren Elektrofachmarkts: Die sächsische Regelung sah vor, dass vom 20. April bis 3. Mai 2020 Ladengeschäfte grundsätzlich geschlossen bleiben mussten. Ausgenommen waren Geschäfte für den täglichen Bedarf und für die Grundversorgung notwendige Geschäfte. Entsprechend durften Lebensmittelhändler, Drogerien, Garten- und Baumärkte und Buchhändler öffnen. Eine Ausnahme gab es außerdem für Einzelhandelsgeschäfte mit einer Verkaufsfläche bis 800 Quadratmeter.

Die Betreiberin des Elektrofachmarktes klagte zunächst erfolglos vor dem Oberverwaltungsgericht Bautzen. Die Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht wurde nun zurückgewiesen. Das Gericht schloss sich der Ansicht des Bautzner Gerichts an. Die Verbote seien notwendige Schutzmaßnahmen gewesen.

Kein Verstoß gegen Gleichbehandlungsgrundsatz

Auch ein Verstoß gegen das allgemeine Gleichbehandlungsgebot aus Artikel 3 Grundgesetz war nicht gegeben. Bei dem Verbot habe sich der Verordnungsgeber von dem Gedanken leiten lassen, dass großflächige Geschäfte aufgrund ihres umfangreicheren Warenangebots mehr Kund:innen anziehen würden, wodurch sich die Ansteckungsgefahr entsprechend erhöhe, berichtet Beck-Aktuell weiter. Daher sei die Ungleichbehandlung zwischen kleinen und größeren Geschäften tragfähig begründet.

Artikelbild: http://www.depositphotos.com

Veröffentlicht: 26.07.2024
img Letzte Aktualisierung: 26.07.2024
Lesezeit: ca. 1 Min.
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Sandra May

Sandra May

Sandra beleuchtet Streitfälle im E-Commerce: von rechtlichen Fallstricken über Urheberrecht bis hin zu Influencer:innen und Wettbewerbsklagen.

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1 Kommentare
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Torsten
26.07.2024

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"... aber die Justiz ist mit dem Thema offenbar noch lange nicht durch." Das bleibt zu hoffen, nachdem inzwischen die ungeschwärzten RKI Dokumente "aufgetaucht" sind.