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GEMA siegt erneut gegen KI-Anbieter

Veröffentlicht: 03.08.2026
imgAktualisierung: 03.08.2026
Geschrieben von: Sandra May
Lesezeit: ca. 2 Min.
03.08.2026
img 03.08.2026
ca. 2 Min.
Waage der Justiz vor blau-violetter Schallwelle und abstrakten Wellenlinien als Symbol für Audioanalyse und Recht.
KI
Das LG München I verurteilt Suno: Training, Speicherung, Output und bereits das Angebot der KI-Musik verletzen das Urheberrecht.


Die Gema hat vor dem LG München I (Urteil vom 31. Juli 2026, Aktenzeichen: 42 O 763/25) gegen den KI-Musikgenerator Suno einen Sieg erstritten. Dabei ging es einmal mehr um die Frage, inwiefern Urheberrechte verletzt werden. Konkret ging es um sechs Lieder: „Atemlos durch die Nacht“, „Rasputin“, „Big in Japan“, „Forever Young“, „Mambo No. 5“ und „Daddy Cool“.

Bereits im Januar 2025 hatte die Gema Klage erhoben. Der Vorwurf: Die Suno Inc. nutzt von Menschen kombinierte, getextete und aufgenommene Werke für Trainings und speichere diese anschlieließend in ihrem Trainingsdatensatz. Suno wandte dagegen ein, dass die streitgegenständlichen Musikstücke schon gar keinen urheberrechtlichen Schutz genössen und die ausgegebenen Sounds diesen auch nicht ähnelten.

Urheberrechtsverstöße auf vier Wegen

Das Gericht gab der Gema überwiegend Recht und beurteilte vier Vorgänge der KI anhand urheberrechtlicher Grundlagen.

Nummer 1: Zunächst ging es um das Training. Hier stellte das Gericht fest, dass Suno für das Training Musikstücke von YouTube heruntergeladen hatte. Diese wurden in den Modellversionen v3.5 und v4 auf deutschen Servern gespeichert. Da es auch um Verstöße in den USA ging, prüfte das Gericht gleich noch das US-amerikanische Recht mit und stellte auch hier fest, dass das Anfertigen der Kopien auch gegen das dortige Recht verstieß.

Nummer 2: Dass Suno die Stücke nicht memorisiert, glaubte das Gericht nicht. Es kam zu dem Ergebnis, dass die geschützten Werke im Modell selbst enthalten sein müssen. Hierzu wurden die Originale mit den Outputs verglichen und erhebliche Übereinstimmungen festgestellt. So eine Speicherung ist aber nicht durch das im Urheberrecht erlaubte Text- und Data-Mining gedeckt.

Nummer 3: Hier ging es um die Frage, ob der Output das Urheberrecht verletzt. Und ja, da originelle Elemente der Originale im Output wiederzuerkennen seien, stellt dies eine unberechtigte Vervielfältigung dar. Suno versuchte, sich ohne Erfolg damit zu verteidigen, dass die Ähnlichkeiten aufgrund von besonders verfeinerten Prompts zustande gekommen seien. Die Gema hatte für die Outputs aber lediglich den Originaltext des Musikstücks, den gewünschten Musikstil und den Werktitel eingegeben. Entsprechend rechnete das Gericht den Urheberrechtsverstoß durch den Output Suno zu.

Nummer 4 und hier wird es richtig spannend: Das Landgericht München kam zu dem Ergebnis, dass bereits das Angebot des Musikgenerators gegen das Urheberrecht verletzt, wenn das zugrunde liegende Modell geschützte Werke enthält. Hintergrund ist, dass das Gericht das Angebot als eine Form der öffentliche Wiedergabe einordnet und das Recht zur öffentlichen Wiedergabe liegt nun einmal beim Urheber. Folgt man dieser Argumentation, könnten Rechtsinhaber also direkt gegen KI-Angebote vorgehen, statt zu warten, bis ein KI-generiertes Werk ihre Rechte tangiert.

Weiterer Sieg für die Gema

Damit siegt die Gema erneut gegen einen KI-Anbieter. Bereits im November 2025 siegte die Verwertungsgesellschaft ebenfalls vor dem Landgericht München I (Aktenzeichen: 42 O 14139/24) gegen OpenAI wegen der Wiedergabe von Songtexten im Sprachmodell ChatGPT. Auch damals gelangte das Gericht zu der Überzeugung, dass die Liedtexte im System memorisiert sein müssen.

Veröffentlicht: 03.08.2026
img Letzte Aktualisierung: 03.08.2026
Lesezeit: ca. 2 Min.
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Sandra May

Sandra May

Sandra beleuchtet Streitfälle im E-Commerce: von rechtlichen Fallstricken über Urheberrecht bis hin zu Influencer:innen und Wettbewerbsklagen.

KOMMENTARE
2 Kommentare
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Robert Flachenäcker
04.08.2026

Antworten

Wunderbar - endlich klärt mal jemand, dass geistige Werke nicht einfach so als Trainingsmasse für KIs genutzt werden können.
Jay
04.08.2026

Antworten

Ein weiterer Papyrussieg einer Institution die genau nervt, wie die GEZ.