Im Jahr 2018 verhängte das Bundeskartellamt (BKartA) Bußgelder gegen mehrere Unternehmen aus der Stahlbranche. Zwischen 2002 und 2015 hatten die Unternehmen Leistungszuschläge und Preissysteme abgesprochen. Einem Unternehmen wurde dabei ein Bußgeld in Höhe von 4,1 Millionen Euro verhängt. Diese Summe fordert die betroffene GmbH nun von dem ehemaligen Geschäftsführer des Unternehmens zurück. Ob der Geschäftsführer dafür haftet, muss nun der Europäische Gerichtshof (EuGH) klären, wie die LTO berichtete.
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