Geldbuße in Millionenhöhe: Muss der Geschäftsführer haften?

Veröffentlicht: 13.02.2025
imgAktualisierung: 13.02.2025
Geschrieben von: Hanna Hillnhütter
Lesezeit: ca. 2 Min.
13.02.2025
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Geldbuße
stevanovicigor / Depositphotos.com
Der BGH legt dem EuGH die Frage vor, ob Geschäftsführer bei einer kartellrechtlichen Geldbuße haften müssen.


Im Jahr 2018 verhängte das Bundeskartellamt (BKartA) Bußgelder gegen mehrere Unternehmen aus der Stahlbranche. Zwischen 2002 und 2015 hatten die Unternehmen Leistungszuschläge und Preissysteme abgesprochen. Einem Unternehmen wurde dabei ein Bußgeld in Höhe von 4,1 Millionen Euro verhängt. Diese Summe fordert die betroffene GmbH nun von dem ehemaligen Geschäftsführer des Unternehmens zurück. Ob der Geschäftsführer dafür haftet, muss nun der Europäische Gerichtshof (EuGH) klären, wie die LTO berichtete

Edelstahl-Kartell mit zehn Unternehmen

Im Jahr 2021 schloss das Bundeskartellamt das Verfahren gegen zehn Edelstahl-Unternehmen, zwei Branchenverbände und siebzehn weitere Personen ab. Dabei wurden Bußgelder mit einer Höhe von insgesamt 355 Millionen Euro verhängt. Die nun klagende GmbH wirft dem damaligen Geschäftsführer vor, eine Pflichtverletzung im Sinne des GmbH-Gesetzes begangen zu haben, als er sich an den rechtswidrigen Preisabsprachen beteiligte. Daher soll er nun persönlich für das Bußgeld haften. Das GmbH-Gesetz regelt, dass Geschäftsführer für entstehende Schäden haften müssen, wenn sie Obliegenheiten verletzen. Das Oberlandesgericht in Düsseldorf war allerdings der Ansicht, dass eine kartellrechtliche Geldbuße nicht als Schaden im Sinne dieses Gesetzes gesehen wird, da das Bußgeld das Vermögen der Gesellschaft treffen soll. 

BGH-Entscheidung könnte Konsequenzen für Unternehmen haben

Der Rechtsstreit landete vor dem BGH, welcher die Streitigkeit an den EuGH weitergab. Sollte es hier zu einer anderen Einschätzung kommen, könnte es sowohl auf deutsche Unternehmen als auch auf Manager-Versicherungen Auswirkungen haben. So wären Geschäftsführer einem hohen Haftungsrisiko ausgesetzt. Die sogenannte Directors-and-Officers-Versicherung ist eine Haftpflichtversicherung, die von Unternehmen für leitende Angestellte abgeschlossen wird und schützt bei Pflichtverletzungen vor privaten Vermögensschäden. „Die gegen Unternehmen verhängten Bußgelder liegen häufig im Millionen-, wenn nicht gar im Milliardenbereich und in vielen Fällen greift, jedenfalls der Höhe nach, nicht der D&O-Versicherungsschutz für Geschäftsführer und Vorstände“, so Rechtsanwalt Dr. Lorenz Jarass gegenüber LTO. 

Veröffentlicht: 13.02.2025
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Hanna Hillnhütter

Hanna Hillnhütter

Hanna hat die juristischen Entwicklungen im Blick – mit Fokus auf Abmahnungen, Wettbewerbsrecht und aktuelle EU-Verordnungen.

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