„Frosch schlägt Somat“, so hat ein Spülmaschinentab-Hersteller nach einem Stiftung-Warentest-Ergebnis geworben. Somat hatte gegen diese Werbung geklagt. Das Unternehmen war der Auffassung, die Aussage sei irreführend, da es sich lediglich um ein Produkt handle und dieses bereits eine angepasste Rezeptur habe. Das Oberlandesgericht Hamburg sah keine Irreführung in der Aussage (02.07.2026 - Az. 5 U 25/25)
„Frosch schlägt Somat“
Konkret ging es um eine Werbeaussage für „Frosch Classic Spül-Tabs Limone“. Diese wurden mit dem Slogan „Frosch schlägt Somat“ beworben. In der Nähe des Slogans befand sich ein Hinweis, dass es sich um ein Stiftung Warentest-Urteil handelt. Ein Sternchenhinweis verwies auf den Rand der Anzeige. Hier fand sich eine Erklärung dazu, dass die beworbenen Frosch-Spülmaschinentabs die Gesamtnote 2,3 erhielten, während das vergleichbare Somat-Produkt lediglich die Note 4,8 erhalten hatte.
Das Landgericht stellte sich noch auf die Seite von Somat und sah die Werbung als irreführend an. Durch den Slogan könnte man annehmen, dass das Produkt der Marke Frosch mehrere Produkte der Marke Somat geschlagen habe.
Dieser Auffassung folgte das Oberlandesgericht nicht mehr.
Verbraucher verstehen Sternchenhinweis
Das OLG ging davon aus, dass Verbraucher:innen auch bei flüchtigem Hinsehen verstehen, dass die Werbung auf einen konkreten Test Bezug nimmt. Auch seien Verbraucher:innen in der Lage, Sternchenhinweise zu finden. Die Wahrnehmbarkeit des Hinweises war nicht durch Schriftgröße oder Farbgestaltung beeinträchtigt.
Auch der Hinweis, dass die Rezeptur des Produkts bereits bei Veröffentlichung der Werbung verändert wurde, ist unerheblich. Das Werben mit alten Testergebnissen ist regelmäßig erlaubt, wenn der Testzeitpunkt erkennbar ist. Das war hier der Fall.
Auch die vergleichende Werbung verstößt nicht gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. Die Bedingungen für vergleichende Werbung wurden erfüllt.
Artikelbild: https://www.depositphotos.com
Hanna Hillnhütter
Hanna hat die juristischen Entwicklungen im Blick – mit Fokus auf Abmahnungen, Wettbewerbsrecht und aktuelle EU-Verordnungen.
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