Das Landgericht Berlin hat Meta im Streit um Facebooks Freunde-Finder in zentralen Punkten ausgebremst. Demnach ist das Hochladen und Verarbeiten von Kontaktdaten aus Telefonbüchern, die zu Personen ohne Facebook-Konto gehören, rechtswidrig.
Die besagte Funktion lädt beim Aktivieren durch Nutzer:innen die im Handy gespeicherten Kontakte auf Server von Meta hoch. So erhält das Unternehmen auch personenbezogene Daten von Personen, die Facebook (bewusst) nicht nutzen. Laut Gericht fehlt dafür eine rechtliche Grundlage nach der DSGVO, die Verarbeitung dieser Daten ist damit rechtswidrig. Außerdem untersagte das Gericht Meta, ohne ausdrückliche Einwilligung personalisierte Werbeprofile aus Nutzerdaten zu erstellen. Die Auswertung von Aktivitäten für Werbung sei nicht notwendig, um den Facebook-Dienst bereitzustellen.
Teilweise blieb die Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands jedoch erfolglos. So konnte etwa nicht ausreichend belegt werden, dass Meta Nutzungsprofile von nicht registrierten Besucher:innen von Facebook-Seiten erstellt.
Facebook ist nicht das erste Mal wegen der Verarbeitung von Daten von Nicht-Nutzer:innen aufgefallen. Hochgeladene Adressbücher („Shadow Profiles“) oder Social Plugins wie den Like-Button auf Drittwebseiten, die auch ohne Facebook-Konto Daten an das Unternehmen übermittelten, waren schon Thema öffentlicher Diskussion oder Gerichtsentscheidungen. Der EuGH stellte beispielsweise im Urteil Fashion ID (C-40/17) vom 29.07.2019 fest, dass beim Einsatz solcher Plugins personenbezogene Daten von Webseitenbesucher:innen an Facebook übertragen werden können, auch ohne eigene Mitgliedschaft.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Meta hat Berufung eingelegt.
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