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Familienname als Firmenname: Wenn der eigene Name zur Falle wird

Veröffentlicht: 02.10.2026
imgAktualisierung: 02.10.2026
Geschrieben von: Sandra May
Lesezeit: ca. 1 Min.
02.10.2026
img 02.10.2026
ca. 1 Min.
Zwei blaue Briefkästen mit leeren Namensschildern, einer verwittert, einer neu. Darüber schwebt mittig ein Paket.
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Das OLG Nürnberg untersagt einem Makler den identischen Familiennamen eines etablierten Konkurrenten.


Der eigene Nachname ist nicht automatisch auch als Firmenname erlaubt, wenn ein etablierter Wettbewerber bereits unter demselben Namen auftritt. Das OLG Nürnberg hat entschieden, wie deutlich der Abstand sein muss.

Älteres Recht schlägt jüngeres

Ein Versicherungsmakler, der seit 1998 am Markt ist und unter seinem Familiennamen auftritt, ging gegen einen jüngeren Konkurrenten mit demselben Namen vor. Der gründete Ende 2025 eine GmbH mit dem identischen Familiennamen in der Firma, geführt von zwei Enkeln der Familie. Das OLG Nürnberg gab dem etablierten Makler recht (Urt. v. 09.07.2026, Az. 3 U 428/26).

Beide Unternehmen arbeiten in derselben Branche und für dieselben Kunden. Zusätze wie „Versicherungsmakler“ oder „Verbund“ beschreiben nur die Tätigkeit, den Gesamteindruck prägt weiter der Familienname. Kunden könnten deshalb glauben, die Unternehmen gehörten zusammen. Auf das sogenannte Recht der Gleichnamigen konnte sich der Jüngere nicht berufen. Danach darf man zwar den eigenen Namen im Geschäft führen, muss aber alles Erforderliche und Zumutbare tun, um Verwechslungen zu vermeiden. Das war hier nicht der Fall. Werbung mit „seit Generationen“ und „original“ verstärkte den Eindruck einer Verbindung zusätzlich.

Veröffentlicht: 02.10.2026
img Letzte Aktualisierung: 02.10.2026
Lesezeit: ca. 1 Min.
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Sandra May

Sandra May

Sandra beleuchtet Streitfälle im E-Commerce: von rechtlichen Fallstricken über Urheberrecht bis hin zu Influencer:innen und Wettbewerbsklagen.

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