Support & Hilfe
Newsletter Bei uns werben

Fake-Bewertung: Urteil schützt Unternehmen vor Lügen

Veröffentlicht: 27.05.2026
imgAktualisierung: 27.05.2026
Geschrieben von: Yvonne Bachmann
Lesezeit: ca. 2 Min.
27.05.2026
img 27.05.2026
ca. 2 Min.
Ein-Stern-Bewertung
spyrakot / Depositphotos.com
Falsche Behauptungen auf Plattformen sind nicht mehr durch Anonymität geschützt. Ein Urteil zwingt die Betreiber zur Datenausgabe.


Arbeitgeberbewertungen im Internet sind für Unternehmen Fluch und Segen zugleich. Während positive Rezensionen Fachkräfte anziehen, können ungerechtfertigte Tiefstbewertungen den Ruf nachhaltig schädigen. Das Pfälzische Oberlandesgericht (OLG) Zweibrücken hat in einem Beschluss entschieden, dass die Anonymität von Plattformnutzern endet, sobald nachweisbar falsche Tatsachenbehauptungen aufgestellt werden (Entscheidung vom 31.03.2026, Aktenzeichen: 4 W 4/26).

Die Grenze zwischen Meinung und Verleumdung

Im Kern des Verfahrens stand die Bewertung eines Pflegedienstes auf einer Social-Media- und Bewertungsplattform. Ein Nutzer vergab im Bereich „Gehalt und Sozialleistungen“ lediglich einen von fünf Sternen und behauptete schriftlich: „Man verdient unter dem gesetzlichen Mindestlohn. 1x im Jahr gibt es eine Sonderleistung, dafür wird der Mindestlohn bezahlt, ansonsten kann die Sonderleistung nicht finanziert werden“. Der betroffene Arbeitgeber wehrte sich gerichtlich gegen diesen Vorwurf und forderte vom Plattformbetreiber die Herausgabe der Nutzerdaten, um rechtliche Schritte gegen den Verfasser einzuleiten.

Faktenprüfung geht vor Schutz der Anonymität

Das Gericht stellte in seiner Begründung klar, dass der Vorwurf eines Mindestlohnverstoßes keine bloße Meinungsäußerung darstellt. Es handele sich vielmehr um eine „dem Beweis zugängliche Tatsachenbehauptung“. Ob der gesetzliche Mindestlohn gezahlt wurde, lasse sich durch eine einfache mathematische Berechnung überprüfen und enthalte keine subjektiven Elemente. Das Gericht argumentierte, dass Leserinnen und Leser in Kategorien wie „Arbeitsatmosphäre“ zwar subjektive Eindrücke erwarten, beim Thema „Gehalt“ jedoch von faktenbasierten Angaben ausgehen. Da ein Verstoß gegen das Mindestlohn-Gesetz eine Ordnungswidrigkeit oder gar eine Straftat darstellt, wiegt ein solcher Vorwurf schwer.

Allerdings ist dieser erste Schritt nicht ohne Hürden: Um die Plattform zur Datenherausgabe zu zwingen, müssen Unternehmen den Verstoß zunächst gegenüber dem Betreiber durch konkrete Nachweise (wie hier z. B. Lohnabrechnungen) bestreiten und den Beitrag als rechtswidrig melden. Weigert sich die Plattform dennoch, die Identität des Nutzers offenzulegen oder den Kommentar zu löschen, bleibt im Regelfall nur der Weg über ein vorgeschaltetes gerichtliches Eilverfahren oder eine Auskunftsklage wie es hier passiert ist.

Artikelbild: http://www.depositphotos.com

Veröffentlicht: 27.05.2026
img Letzte Aktualisierung: 27.05.2026
Lesezeit: ca. 2 Min.
Artikel weiterempfehlen
Yvonne Bachmann

Yvonne Bachmann

Yvonne bringt juristische Klarheit in komplexe Fragen – zu Abmahnungen, EU-Recht, Wettbewerbsregeln und Urheberrechtsfragen.

KOMMENTARE
6 Kommentare
Kommentar schreiben

Bert
04.06.2026

Antworten

Leider ist der Missbrauch von Bewertungen für viele zum Volkssport geworden. Ich habe schon Fälle gehabt, in denen Kunden eine Negativ-Bewertung erstellt haben und mich anschließend angerufen haben: "Ich könne mich freikaufen." Auch werde ich immer wieder von Agenturen angerufen, die mir die Löschung von Negativ-Bewertungen versprechen. Mal ehrlich, mein Vertrauen ist da gering. Wenn ich mich drauf einlasse, fürchte ich mehr negative Bewertungen, die dann wundersam wieder entfernt werden, wenn ich zahle. Das Recht auf Anonymität im Internet möchte ich niemandem absprechen. Aber die Pflicht zur Wahrheit darf da nicht auf der Strecke bleiben, vor allem bei offenen Systemen wie Google. Es ist viel zu leicht, Müll zu behaupten. Konsequenzen hat es auch keine. Die Hürden, als Betroffener eine Richtigstellung zu erlangen, sind viel zu hoch.
Sandra
08.06.2026
ja, genauso. Wir haben interessanter Weise eine negative Bewertung bekommen von einem Mr. X, dass wir "Kritik löschen würden" etc. was wir nachweislich absolut nicht tun. Wir haben noch nicht eine einzige Bewertung löschen lassen. Aber - wir wurden seit dem von 4!! verschiedenen "Bewertungs-Lösch-Firmen" angeschrieben, explizit mit dieser Bewertung, was ich extrem seltsam finde. Heute ist, wundersamer Weise, diese Bewertung weg. Wie geht sowas? Wir lassen unsere Bewertungen, insbesondere auch die negativen absichtlich stehen, damit sich unsere Kunden ein Bild machen können. Bei 4.9 von 5 und das bei über 1000 Bewertungen, ist das auch absolut okay. Wenn jemand über DHL schimpft - so what - wissen andere Kunden auch, dass wir nichts dafür können. Dieser Bewertungslöschfirmen sehe ich allerdings mit größter Skepsis und bin versucht, zu denken, dass sie absichtlich möglicherweise solche Bewertungen schreiben UM sie dann kostenpflichtig löschen zu können.
André
28.05.2026

Antworten

Wir haben einen besonders seltsamen Nachbarn in der Nähe unserer Geschäftsstelle, dieser hat sich dutzende Fakekonten auf Google gemacht und bewertet uns aus purem Hass ( er macht das nicht nur mit uns, sondern auch mit sämtlichen anderen Firmen und Privatpersonen in der ganzen Umgebung hier) mit seinen verschiedenen Konten auf Google schlecht. Wir haben ihn bereits der Polizei gemeldet, die ihn kennt und er hat wohl so einige Dinger am Start noch. Leider löscht Google die schlechten Bewertungen nicht trotz etlicher Versuche von mir, was kann man in dem Fall unternehmen? Google würde ja sofern sie es nachprüfen sehen, dass es sich um die gleiche IP Adresse mit den verschiedenen Konten handelt, es reagiert seitens Google aber niemand. Es muss doch Möglichkeiten geben. Löschen lassen durch Anwälte oder Dienstleister jeglicher Art, bringt leider überhaupt nichts, es kostet nur Geld und dadurch wird er wütend und macht für jede gelöschte schlechte Bewertung 10 neue.
Redaktion
28.05.2026
Wende dich gern an unsere Rechtsberatung. Möglicherweise hast du einen Anspruch direkt gegen den Nachbarn: https://www.haendlerbund.de/de/leistungen/rechtssicherheit/rechtsberatung
Sjaak
28.05.2026

Antworten

Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass das System auch missbraucht wird: Hat man etwa in einem Brauhaus eine schlechte Erfahrung gemacht, wird die entsprechende Rezension manchmal gelöscht. Das halte ich für problematisch, allerdings wirkt Google dem inzwischen etwas entgegen, indem angezeigt wird, wie viele Bewertungen entfernt wurden. Trotzdem finde ich das nicht ok und sorgt dafür, dass man das Bewertungssystem auf Google nicht mehr vertrauen kann.
Andre
29.05.2026
Danke sehr, es ist schwer es nachzuweisen, jedoch hat er es sogar zugegeben, für Google wäre es ein Leichtes zu prüfen woher die Fakekonten kommen, aber sie tun nichts, es gab keine Reaktion auf meine Anfragen zur Löschung. Ich werde es mir überlegen rechtliche Schritte einzuleiten.