Kann eine Jahreszahl in einem Markennamen irreführend sein? Mit dieser Frage hat sich der Europäische Gerichtshof (EuGH) befasst und eine für die Luxusgüterbranche bedeutsame Entscheidung getroffen.
Kann eine Jahreszahl in einem Markennamen irreführend sein? Mit dieser Frage hat sich der Europäische Gerichtshof (EuGH) befasst und eine für die Luxusgüterbranche bedeutsame Entscheidung getroffen.
Auslöser war ein Streit zwischen zwei französischen Lederwarenherstellern. Die 2009 gegründete Gesellschaft Faure Le Page Paris meldete Marken unter dem Namen „Faure Le Page Paris 1717" an und knüpfte damit an das Erbe einer historischen Waffenschmiede an, die ihre Tätigkeit aber bereits 1992 eingestellt hatte. Der Konkurrent Goyard St-Honoré klagte dagegen: Die Zahl 1717 erwecke zu Unrecht den Eindruck, das Unternehmen verfüge über Jahrhunderte alte Handwerkstradition.
Der französische Kassationsgerichtshof legte dem EuGH die Frage vor, ob eine solche Marke als irreführend im Sinne des Unionsrechts einzustufen sei. Der EuGH bejahte dies grundsätzlich: Eine Marke kann gegen das unionsrechtliche Täuschungsverbot verstoßen, wenn die in ihr enthaltene Zahl auf ein langjähriges Know-how anspielt, das den betreffenden Waren eine Qualitätsgarantie und Prestigecharakter verleiht — obwohl ein solches Know-how tatsächlich nicht besteht. Bei Luxuswaren, so der Gerichtshof, kann sich Qualität gerade aus dem Prestige ergeben.
Die konkrete Beurteilung bleibt dem nationalen Gericht überlassen. Dieses muss prüfen, wie die maßgeblichen Verkehrskreise die Zahl 1717 wahrnehmen, welche Botschaft die Marke in ihrer Gesamtheit vermittelt und welche Rolle dabei der Zusatz „Paris" spielt.
Das Urteil macht deutlich: Auch scheinbar neutrale Zahlen in Markennamen können als täuschend eingestuft werden, wenn sie ein historisches Erbe suggerieren, das nicht der Realität entspricht.
Artikelbild: http://www.depositphotos.com
Sandra beleuchtet Streitfälle im E-Commerce: von rechtlichen Fallstricken über Urheberrecht bis hin zu Influencer:innen und Wettbewerbsklagen.
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