Abmahnungen wegen E-Mail-Werbung sind ein Problem für Händler:innen. Der EuGH erleichtert jetzt die Bedingungen zur Bestandskundenwerbung.
Während die Abmahnungen wegen rechtswidriger E-Mail-Werbung in letzter Zeit deutlich zugenommen haben, hat der Europäische Gerichtshof nun eine Entscheidung getroffen, die Händler:innen freuen könnte. Die Bedingungen für Bestandskundenwerbung werden etwas lockerer.
Grundsätzlich darf E-Mail-Werbung nur mit einer Einwilligung versendet werden. Als Ausnahme dazu gilt die Bestandskundenwerbung. Für diese galten bisher strenge Vorgaben:
- Die E-Mail-Adresse muss im Zusammenhang mit dem Verkauf erhoben worden sein.
- Die Werbung muss für ähnliche Produkte sein.
- Der Werbung kann jederzeit widersprochen werden.
Der erste Punkt der drei Bedingungen wurde nun vom Europäischen Gerichtshof deutlich weiter gefasst, als es bisher in der Rechtsprechung der Fall war.
Kommentar schreiben
Antworten
Ihre Antwort schreiben
Antworten
Ihre Antwort schreiben
Antworten
Ihre Antwort schreiben