Mit einer Verordnung will die EU-Kommission gegen Verschwendung vorgehen. Große Unternehmen dürfen ab dem 19. Juli unverkaufte Kleidungsstücke und Schuhe nur noch unter bestimmten Umständen vernichten.
Mit einer Verordnung will die EU-Kommission gegen Verschwendung vorgehen. Große Unternehmen dürfen ab dem 19. Juli unverkaufte Kleidungsstücke und Schuhe nur noch unter bestimmten Umständen vernichten.
In der EU werden schätzungsweise vier bis neun Prozent aller produzierten Textilien vernichtet. Das verursacht jährlich etwa 5,6 Millionen Tonnen CO2-Emissionen, wie eine Studie der European Environment Agency ergab. Mit der neuen EU-Ökodesign-Verordnung wird diese Praxis verboten. Zunächst nur für große Unternehmen, ab 2030 auch für mittelständische Unternehmen. Klein- und Kleinstunternehmen sind von der Verordnung nicht betroffen.
Große Unternehmen müssen bereits jetzt offenlegen, wie viel Menge unverkaufte Verbraucherprodukte entsorgt werden.
Gerade im Online-Handel ist die Rückgabequote besonders hoch. Im Vergleich mit dem stationären Handel werden dreimal so viele Produkte zurückgegeben. Schätzungsweise 22 bis 43 Prozent aller Produkte, die nach einem Online-Verkauf retourniert werden, werden entsorgt.
Durch die neue Verordnung dürfen Produkte nur noch im Ausnahmefall entsorgt werden. So sollen neue Wege gefunden werden, Produkte weiter zu verkaufen oder anderweitig zu verarbeiten. Außerdem sollen Unternehmen ermutigt werden, Bestände effizienter zu verwalten. So sollen sowohl Umweltschäden verringert werden, als auch faire Wettbewerbsbedingungen geschaffen werden für Unternehmen, die ohnehin schon nachhaltige Geschäftsmodelle verfolgen.
Artikelbild: http://www.depositphotos.com
Hanna hat die juristischen Entwicklungen im Blick – mit Fokus auf Abmahnungen, Wettbewerbsrecht und aktuelle EU-Verordnungen.
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