EU-Verbot: Unternehmen dürfen unverkaufte Kleidung nicht mehr vernichten

Veröffentlicht: 10.02.2026
imgAktualisierung: 10.02.2026
Geschrieben von: Hanna Hillnhütter
Lesezeit: ca. 1 Min.
10.02.2026
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Berg mit Kleidung
sandstik / Depositphotos.com
Große Modeunternehmen dürfen ab dem 19. Juli keine unverkaufte Kleidung mehr vernichten.


Mit einer Verordnung will die EU-Kommission gegen Verschwendung vorgehen. Große Unternehmen dürfen ab dem 19. Juli unverkaufte Kleidungsstücke und Schuhe nur noch unter bestimmten Umständen vernichten. 

5,6 Millionen Tonnen CO2-Emissionen

In der EU werden schätzungsweise vier bis neun Prozent aller produzierten Textilien vernichtet. Das verursacht jährlich etwa 5,6 Millionen Tonnen CO2-Emissionen, wie eine Studie der European Environment Agency ergab. Mit der neuen EU-Ökodesign-Verordnung wird diese Praxis verboten. Zunächst nur für große Unternehmen, ab 2030 auch für mittelständische Unternehmen. Klein- und Kleinstunternehmen sind von der Verordnung nicht betroffen. 

Große Unternehmen müssen bereits jetzt offenlegen, wie viel Menge unverkaufte Verbraucherprodukte entsorgt werden. 

Online-Handel besonders betroffen

Gerade im Online-Handel ist die Rückgabequote besonders hoch. Im Vergleich mit dem stationären Handel werden dreimal so viele Produkte zurückgegeben. Schätzungsweise 22 bis 43 Prozent aller Produkte, die nach einem Online-Verkauf retourniert werden, werden entsorgt. 

Durch die neue Verordnung dürfen Produkte nur noch im Ausnahmefall entsorgt werden. So sollen neue Wege gefunden werden, Produkte weiter zu verkaufen oder anderweitig zu verarbeiten. Außerdem sollen Unternehmen ermutigt werden, Bestände effizienter zu verwalten. So sollen sowohl Umweltschäden verringert werden, als auch faire Wettbewerbsbedingungen geschaffen werden für Unternehmen, die ohnehin schon nachhaltige Geschäftsmodelle verfolgen. 

Artikelbild: http://www.depositphotos.com

Veröffentlicht: 10.02.2026
img Letzte Aktualisierung: 10.02.2026
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Hanna Hillnhütter

Hanna Hillnhütter

Hanna hat die juristischen Entwicklungen im Blick – mit Fokus auf Abmahnungen, Wettbewerbsrecht und aktuelle EU-Verordnungen.

KOMMENTARE
3 Kommentare
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Jay
11.02.2026

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Oftmals wird Kleidung vernichtet, weil es absolut unwirtschaftlich ist, sie als Second Hand zu verkaufen oder der Kunde sie beschädigt hat. Vllt sollte man nicht dauernd die Verbraucherrechte stärken und die der Händler schwächen. Ist halt ganz leicht - die Händler ziehen da schon ihre Wurzel raus und schwupp, bestellt der Kunde Fast Fashion bei Shein und Co. Na ja. Die nächsten Jahre werden witzig, wenn immer mehr Unternehmen sterben. Dann wird es auch für die Altparteien schwierig immer neue Steuern und Fallstricke zu erfinden.
AH
11.02.2026

Antworten

Es wäre schön, wenn in diesem Zug die Umsatzsteuer auf gespendete Kleidung entfallen würde, so wie es bei Lebensmittelspenden bereits der Fall ist. Im Moment ist es teurer, Kleidung zu spenden als zu entsorgen.
ralf
11.02.2026

Antworten

Was wäre denn die umweltfreundliche Alternative? Denn letztendlich landet jedes Kleidungstück, ob erfolgreich verkauft oder aber auch nicht, in den Müll. Getragen und verschlissen oder weil als Retoure unbenutzt und nicht mehr verkaufbar. Es ist wie der Tod, jeder geht da hin, ob 100 Jahre und ein erfülltes Leben oder direkt nach Geburt das zeitliche gesegnet oder wie man sonst die Lebzeiten verbracht hat. Dasselbe gilt für jedes Produkt. Folglich bringt diese EU Verordung also umwelttechnisch null. Es gäbe aber eine umweltfreundlichere Lösung, in Sachen Rücksendung wie z.B. Verpflichtung, dass Verbraucher die Rücksendung immer tragen (ausser bei fehlerhaften oder Falschlieferungen). Zwar landen trotzdem noch alle Textilien irgendwann auf den Müll, aber es würde weniger CO2 durch Rückversand entstehen. Aber das würde ja Verbraucherechte einschränken, nämlich das Recht auf Verursachung von Umweltbelastung.