Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat juristisch gegen zwei große Einzelhändler gesiegt. Nach Klagen der DUH haben das Landgericht Verden (Az.: 9 O 25/25) gegen Aldi Nord und das Landgericht Würzburg (Az.: 2 HK O 1330/25) gegen einen Edeka-Verbrauchermarkt entschieden. Beide Unternehmen müssen alte Elektrokleingeräte kostenlos zurücknehmen – so, wie es das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) seit Jahren vorschreibt.
Rücknahmepflicht gilt seit zehn Jahren – Verstöße dauern an
Die Verpflichtung zur Rücknahme von Elektro- und Elektronikaltgeräten besteht bereits seit Oktober 2015, als das novellierte Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) in Kraft trat und bei allen Betroffenen für viel Unmut gesorgt hat.
Zunächst betrafen die Rücknahmepflichten nur große Elektronikmärkte und Online-Händler. Seit Juli 2022 wurde die Pflicht jedoch auf Supermärkte und Drogerien ausgeweitet, die regelmäßig Elektrogeräte verkaufen – also auch auf Handelsketten wie Aldi, Edeka, Lidl, dm oder Rossmann. Seitdem hat die Deutsche Umwelthilfe viel zu tun, denn Aldi und Edeka sind nicht die ersten Unternehmen, die verklagt wurden.
Dass 2025 immer noch rechtliche Schritte nötig sind, um diese Selbstverständlichkeit durchzusetzen, zeigt laut DUH den anhaltenden Vollzugs- und Kontrollmangel im Handel.
DUH-Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz betont:
„Seit mehr als drei Jahren sind Supermärkte zur Rücknahme verpflichtet – und immer noch müssen wir klagen, damit sich Händler an Recht und Ordnung halten.“
Nur knapp ein Drittel der Altgeräte werden in Deutschland korrekt entsorgt, obwohl 65 Prozent gesetzlich vorgeschrieben sind, so Metz. Sie fordert daher mehr Aufklärung, sichere Sammelstellen und striktere Kontrollen durch die Bundesländer.
Online-Handel: DUH kündigt weitere Kontrollen an
Das Urteil hat auch eine Warnfunktion für Online-Händler. Wer Elektrogeräte vertreibt, ist unter Umständen ebenfalls zur kostenlosen Rücknahme alter Geräte verpflichtet. Bei Nichtbeachtung drohen Abmahnungen, Unterlassungsverfügungen und Bußgelder.
Die DUH will auch künftig Verstöße gegen das Elektrogesetz prüfen – sowohl im stationären Handel als auch im Online-Bereich. „Solange die Überwachungsbehörden der Länder ihre Arbeit nicht tun und viel zu wenig kontrollieren, werden wir mit eigenen Tests Verstöße aufdecken und rechtlich dagegen vorgehen“, warnt Metz.
Artikelbild: http://www.depositphotos.com
Yvonne Bachmann
Yvonne bringt juristische Klarheit in komplexe Fragen – zu Abmahnungen, EU-Recht, Wettbewerbsregeln und Urheberrechtsfragen.
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