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Händler aufgepasst: Einwurf-Einschreiben reicht nicht mehr als Zustellnachweis

Veröffentlicht: 27.10.2025
imgAktualisierung: 27.10.2025
Geschrieben von: Yvonne Bachmann
Lesezeit: ca. 2 Min.
27.10.2025
img 27.10.2025
ca. 2 Min.
Aus einem gelben Briefkasten ragen Briefe heraus
NewAfrica / Depositphotos.com
Ein Urteil zeigt: Das Einwurf-Einschreiben ist kein sicherer Zustellnachweis mehr. Unternehmer müssen jetzt umdenken.


Viele Unternehmer versenden wichtige Schreiben per Einwurf-Einschreiben – ob Mahnungen, Kündigungen oder andere Fristsachen. Schließlich galt das lange als sicherer Weg, um den Zugang eines Briefs nachzuweisen. Doch ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 14. Juli 2025 (Az. 4 Sa 26/24) stellt das infrage.

Das Gericht entschied: Bei den neuen digitalen Einwurf-Einschreiben kann nicht mehr automatisch davon ausgegangen werden, dass der Brief tatsächlich in den Briefkasten gelangt ist. Damit fällt der sogenannte „Anscheinsbeweis“ weg – also der bisher übliche rechtliche Vertrauensbonus, dass die Post ordnungsgemäß zugestellt wurde.

Was war passiert?

Ein Arbeitgeber hatte seinem Mitarbeiter eine Einladung zum betrieblichen Eingliederungsmanagement (bEM) per Einwurf-Einschreiben geschickt. Der Mitarbeiter bestritt jedoch, das Schreiben jemals erhalten zu haben. Da das bEM dadurch nicht stattfand, sprach der Arbeitgeber später eine Kündigung wegen häufiger krankheitsbedingter Fehlzeiten aus.

Früher galt: Wenn die Post einen handschriftlich unterschriebenen Zustellbeleg vorlegte, konnte man davon ausgehen, dass der Brief im Briefkasten lag. Heute läuft das Verfahren digital – der Zusteller scannt die Sendungsnummer, bestätigt per Gerät den Einwurf und das System erstellt einen elektronischen Nachweis. Doch laut Gericht ist dieser digitale Nachweis zu ungenau:

  • Er enthält weder die exakte Adresse noch die Uhrzeit der Zustellung.
  • Es bleibt offen, ob der Brief wirklich eingeworfen oder einer Person übergeben wurde.

Hilfreich wäre gewesen, wenn sich der Zusteller im Prozess an die Zustellung erinnert hätte. Doch auch er wusste nichts mehr über den konkreten Vorgang. Das Ergebnis: Kein sicherer Beweis, dass der Brief tatsächlich zugestellt wurde. Die erfolgte Kündigung war ohne das bEM unzulässig.

So versendest du jetzt rechtssicher

  • Übergabeeinschreiben oder Bote: Nur wenn jemand den Einwurf oder die Übergabe tatsächlich bezeugen kann, ist der Zugang rechtssicher nachweisbar.
  • Zustellung dokumentieren: Ein Foto des eingeworfenen Briefs mit Datum, Adresse und Zeuge kann zusätzlich helfen.
  • Fristen großzügig planen: Auch kleine Zustellprobleme können teuer werden – lieber ein bis zwei Tage Puffer einbauen.

Artikelbild: http://www.depositphotos.com

Veröffentlicht: 27.10.2025
img Letzte Aktualisierung: 27.10.2025
Lesezeit: ca. 2 Min.
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Yvonne Bachmann

Yvonne Bachmann

Yvonne bringt juristische Klarheit in komplexe Fragen – zu Abmahnungen, EU-Recht, Wettbewerbsregeln und Urheberrechtsfragen.

KOMMENTARE
13 Kommentare
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Olec17
03.11.2025

Antworten

Hier ist die Deutsche Post AG als Schlafmützenkonzern in der Pflicht im Digitalen Zeitalter, das Geotagging des Zustellers und den Zeitpunkt des Einwurf zu dokumentieren und dem KUNDEN das kostenlos anzubieten. Weder der Staat kommt seiner Aufsichtspflicht nicht nach, noch ist der Konzern gewillt den KUNDEN als solchen anzusehen. Mehrwert wird sinnlos monetarisiert wie GOGreen etc.
Thomas Holm
01.11.2025

Antworten

Generell auch bei Warensendungen ist das system der Royal Post in UK da am besten, da fotogriefert der Postbote JEDE Zustellung direkt mit seinem Handgerät und der Kunde kann dieses Bild im Nachhinein einsehen und machmal so auch rausfinden wo warenlieferungen abgelegt wurden. Ausserdem bräuchte doch die Post in Ihrem Geräten diesen Zustellbellg mit Ort, Datum und Uhrzeit versehen und vielleicht auch mit Foto, und schon wäre das Problem gelöst... leider ist diese Gerichtsentscheidung wiedermal typisch deutsch und ziemlich realitätsfremd!
Dirk
30.10.2025

Antworten

Dann werden wir richtig modern und machendes Fax zur Pflicht für jeden.
Olec
10.11.2025
Genauso Photo machen, Geotagging und das bitte nicht vergolden lassen wie die Post das macht sondern im Einwurf Einschreigen inkludieren. Warum drei Tarife für Einschreiben ?
Jens Falk
30.10.2025

Antworten

Ein beliebter Trick der Empfänger: Ja ich habe den Brief erhalten, aber es waren nur leere Seiten, oder was ganz anderes drin. Deshalb sind die Tips: "So versendest du jetzt rechtssicher" zu unsicher. Die einzige rechtssichere Zustellung ist die persönliche Zustellung durch einen Gerichtsvollzieher. Dieser erhält nämlich auch Kenntnis über den Inhalt des Schreibens und erstellt eine Zustellurkunde. Mehr dazu: https://www.anwalt.de/rechtstipps/zustellung-durch-den-gerichtsvollzieher-am-besten-persoenlich-richtig-zustellen-teil-2_167485.html
H.B.
29.10.2025

Antworten

Habe einige Abmahnungen bisher von einem sehr bekannten Abmahnanwalt aus Berlin per Einwurfeinschreiben bekommen, das war bisher eine günstige Art Massenabmahnungen zu verschicken. Schön zu hören, dass das nun zumindest etwas teurer wird
genny
29.10.2025

Antworten

Hier hilt das URTEIL der POST!!! Eine Krähe hackt die Andere kein Auge raus. Es ist doch schlimm geworden! Warum haben wir diesen DRUCK und die dafür Verantwortlich sind denken nur an sich! Gehe dann in die Wirtschaft! hab Ja vorher GUTE KONTAKTE geknüpft. Super
Swen
28.10.2025

Antworten

Dieses Urteil sollten wir Händler uns alle gut merken ... aus einem ganz anderen Grund, im Umkehrschluss gelten Abmahnung die per Einwurfeinschreiben kommen dann ja auch nicht mehr als zugestellt .....
dirk
28.10.2025

Antworten

Halten wir fest: Die Deutsche Post ändert aus Kostengründen den Prozess - und tatsächlich sieht man bei den jetzigen "Zustellnachweisen" schlicht gar nichts außer einem QR-Code, der sagt "zugestellt". Die Folge: Die Option "Einwurfeinschreiben" wird damit wertlos, denn sie besagt offensichtlich nichts - eben KEINE sichere Zustellung in den Verantwortungsbereich des Empfängers (Briefkasten). Dabei wäre es ein Leichtes, auch diesen Prozess digital rechtssicher zu gestalten: Nämlich mit Zeitstempel, Name oder meinetwegen datenschutzkonforme Kennung des Zustellers und der Option "Briefkasten" oder "persönlich" mit der entsprechenden Adresse. Vielleicht hätte die Deutsche Post jemanden fragen sollen, der sich mit so was auskennt. Mal wieder. Allerdings ist auch diese richterliche Entscheidung nicht unbedingt rechtseindeutig. Denn, wenn man bisher vom Vertrauensbonus der Post als "Anscheinsbeweis" ausging, ist nicht wirklich zu erkennen, warum sich das geändert haben soll, bloß weil sich der technische Vorgang - anklicken statt digital unterschreiben - geändert hat. Nach wie vor sollte der Postzusteller das Vertrauen genießen, dass, wenn er die Zustellung anklickt und damit bestätigt, diese auch erfolgt ist. (Bei allen Negativbeispielen, die es natürlich auch gibt.) Eine Berufung oder Revision hätte hier aber vermutlich durchaus Chancen.
Oliver
28.10.2025

Antworten

Ja das stimmt, denn die Post hat bereits vor 36 Monaten umgestellt. LÖSUNG: Senden Sie Ihr Schreiben einfach als Paket (kein Kleinpaket), denn dabei ist immer die empfangene Person anzugeben.
Norbert
28.10.2025
Paket ist natürlich Blödsinn ! Geben wir eben 30 Cent mehr für ein Übergabe -Einschreiben aus und schon ist die neuerliche Klippe umschifft. Nachteil ist dabei nur, wenn der Empfänger nicht zu Hause ist, dann muss er extra zur Poststelle gehen, um seine Sendung in Empfang zu nehmen.
Kai
29.10.2025
@Norbert: ein beliebtes Spiel ist es allerdings, z. B. von Vermietern, ein Übergabeeinschreiben nicht anzunehmen, bzw. einfach nicht abzuholen. Dann gilt es als nicht zugestellt. Das Paket ist schon eine sehr gute Idee.
Tatjana
01.11.2025
Die Pakete werden heute einfach vor die Tür gestellt, ohne Unterschrift.