Viele Unternehmer versenden wichtige Schreiben per Einwurf-Einschreiben – ob Mahnungen, Kündigungen oder andere Fristsachen. Schließlich galt das lange als sicherer Weg, um den Zugang eines Briefs nachzuweisen. Doch ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 14. Juli 2025 (Az. 4 Sa 26/24) stellt das infrage.
Das Gericht entschied: Bei den neuen digitalen Einwurf-Einschreiben kann nicht mehr automatisch davon ausgegangen werden, dass der Brief tatsächlich in den Briefkasten gelangt ist. Damit fällt der sogenannte „Anscheinsbeweis“ weg – also der bisher übliche rechtliche Vertrauensbonus, dass die Post ordnungsgemäß zugestellt wurde.
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