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Eintrag im Handelsregister: Großschreibung führt zu Rechtsstreit

Veröffentlicht: 20.01.2026
imgAktualisierung: 20.01.2026
Geschrieben von: Sandra May
Lesezeit: ca. 1 Min.
20.01.2026
img 20.01.2026
ca. 1 Min.
Collage aus bunten Buchstaben in verschiedenen Schriftarten, Größen und Farben, ausgeschnitten aus Magazinen.
nikolodion / Depositphotos.com
Eine Firme konnte sich durchsetzen: Das Gericht entschied, dass die gewünschte Großschreibung im Handelsregister einzutragen ist.


Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt hat entschieden, dass eine GmbH & Co. KG ihre Firma vollständig in Großbuchstaben ins Handelsregister eintragen lassen darf (Beschl. v. 31.10.2025, Az. 20 W 194/25). Zuvor hatte das Registergericht den Antrag abgelehnt und nur den Anfangsbuchstaben des Firmennamens großgeschrieben.

Registereintragungen und wirtschaftliche Folgen

Das OLG stellte laut der LTO klar, dass Registergerichte bei Entscheidungen über die Schreibweise von Firmennamen die technischen und wirtschaftlichen Auswirkungen berücksichtigen müssen. Handelsregisterdaten werden zunehmend von Banken und ERP-Systemen automatisiert übernommen. Die Annahme des Registergerichts, dass Unternehmen die Schreibweise „beliebig“ wählen könnten, sei laut OLG „realitätsfern“.

Zudem verwies das Gericht auf neue EU-Vorgaben zur Empfängerüberprüfung im Zahlungsverkehr. Abweichungen bei der Schreibweise könnten Zahlungsverzögerungen hervorrufen. Das Urteil ist unanfechtbar. 

Artikelbild: http://www.depositphotos.com

Veröffentlicht: 20.01.2026
img Letzte Aktualisierung: 20.01.2026
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Sandra May

Sandra May

Sandra beleuchtet Streitfälle im E-Commerce: von rechtlichen Fallstricken über Urheberrecht bis hin zu Influencer:innen und Wettbewerbsklagen.

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