Ebay: Händler:innen kämpfen mit Umsetzungsschwierigkeiten
Auf Ebay sehen sich die Händler:innen mit technischen Herausforderungen konfrontiert: Eine Händlerin berichtete, dass sie die E-Mail-Adresse des Herstellers, wie von der GPSR vorgeschrieben, in ihr Angebot aufnahm, nur um festzustellen, dass Ebay diese mit dem Hinweis „E-Mail wurde von Ebay entfernt“ löschte. Dies geschieht aufgrund des „Grundsatzes zur Angabe von Kontaktinformationen in Angeboten“, laut dem Nutzer:innen die Angabe von Kontaktinformationen in Ebay-Angeboten oder auf Ebay-Seiten untersagt ist. Hierunter fallen explizit auch E-Mail-Adressen. Allerdings betont Ebay, dass gewerbliche Verkäufer:innen gesetzlich verpflichtet sind, bestimmte Kontaktdaten, einschließlich der Firmenanschrift, anzugeben.
Ebay bietet jedoch eine Lösung für dieses Dilemma an: Händler:innen sollten die dafür vorgesehene Schaltfläche nutzen, um ihre Angaben zu machen, da diese dort nicht gelöscht werden. Eine zusätzliche Angabe in der Artikelbeschreibung ist somit überflüssig.
Ein weiteres Problem verursacht bei einigen Händler:innen erheblichen Mehraufwand: Die gruppierte Bearbeitung der Angebote funktioniert nicht immer zuverlässig. Trotz der Bestätigung durch Ebay wird das ausgewählte Piktogramm nicht immer übernommen, wie eine betroffene Händlerin anmerkte. Deshalb ist es wichtig, dass Händler:innen ihre Angebote sorgfältig überprüfen und etwaige Probleme umgehend bei Ebay melden, um eine Verbesserung des Prozesses zu erreichen.
Artikelbild: http://www.depositphotos.com
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wenn du derjenige bist, der die Mineralien entweder sammelst, abfüllst, aufbereitest oder unter deiner Marke verkaufst, zählst du als Hersteller und musst die Angaben gemäß GPSR machen.
Gruß, die Redaktion
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wenn der Hersteller außerhalb der EU sitzt, muss zusätzlich die verantwortliche Person innerhalb der EU benannt werden. Sitzt der Hersteller aber innerhalb der EU, ist diese Angabe natürlich nicht notwendig, dann ist dieser ja die verantwortliche Person.
Gruß, die Redaktion
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wir haben dazu tatsächlich beide Marktplätze angefragt.
Wichtig: Amazon verlangt die Informationen für alle Produkte ab dem 13.12., egal, ob diese schon vorher eingestellt wurden.
Mit den besten Grüßen
die Redaktion
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