Die GPSR (General Product Safety Regulation) stellt den E-Commerce vor neue Herausforderungen. Ab dem 13. Dezember 2024 sind Händler:innen verpflichtet, sowohl in ihren eigenen Online-Shops als auch auf Marktplätzen erweiterte Informationspflichten zu erfüllen. Diese Pflichten umfassen die Angabe der Herstellerunternehmen mit vollständiger Kontaktanschrift und elektronischer Adresse. Wenn die Hersteller:innen außerhalb der EU ansässig sind, muss zusätzlich eine verantwortliche Person innerhalb der EU benannt werden.
Besonders auf Online-Marktplätzen könnte die Umsetzung dieser Anforderungen zu einem Risiko für die Händler:innen werden.


Kommentar schreiben
Antworten
Ihre Antwort schreiben
wenn du derjenige bist, der die Mineralien entweder sammelst, abfüllst, aufbereitest oder unter deiner Marke verkaufst, zählst du als Hersteller und musst die Angaben gemäß GPSR machen.
Gruß, die Redaktion
Antworten
Ihre Antwort schreiben
wenn der Hersteller außerhalb der EU sitzt, muss zusätzlich die verantwortliche Person innerhalb der EU benannt werden. Sitzt der Hersteller aber innerhalb der EU, ist diese Angabe natürlich nicht notwendig, dann ist dieser ja die verantwortliche Person.
Gruß, die Redaktion
Antworten
Ihre Antwort schreiben
wir haben dazu tatsächlich beide Marktplätze angefragt.
Wichtig: Amazon verlangt die Informationen für alle Produkte ab dem 13.12., egal, ob diese schon vorher eingestellt wurden.
Mit den besten Grüßen
die Redaktion
Antworten
Ihre Antwort schreiben
Antworten
Ihre Antwort schreiben
Antworten
Ihre Antwort schreiben
Antworten
Ihre Antwort schreiben
Antworten
Ihre Antwort schreiben
Antworten
Ihre Antwort schreiben
Antworten
Ihre Antwort schreiben
Antworten
Ihre Antwort schreiben
Antworten
Ihre Antwort schreiben
Antworten
Ihre Antwort schreiben