Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) wurde eingeführt, damit Unternehmen und Konzerne mit personenbezogenen Daten kein Schindluder treiben. Man dürfte wohl erwarten, dass sich die EU-Kommission selbst an die rechtlichen Vorgaben hält, doch das ist offenbar nicht immer der Fall: Das Gericht der Europäischen Union in Luxemburg hat die Kommission nun zu einer Schadensersatzzahlung verdonnert – weil sie gegen die DSGVO verstoßen hat.
Was war passiert? Der Kläger, Thomas Bindl, hatte sich über die Webseite der EU-Kommission zu einer Veranstaltung angemeldet und im Authentifizierungsdienst „EU Login“ die Option zum Login mit Facebook ausgewählt. In der Folge zog Bindl vor Gericht und erklärte, dass seine Daten mit der Anmeldung an Facebook weitergegeben worden seien, so der Spiegel.
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