Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) soll den Schutz personenbezogener Daten
stärken und Transparenz schaffen. Doch immer häufiger ist zu beobachten, dass Einzelpersonen oder Unternehmen die Rechte aus der DSGVO gezielt einsetzen, um finanzielle Forderungen durchzusetzen. Ein aktuelles Urteil des Amtsgericht (AG) Mainz (Urteil vom 27.03.2025, Az.: 88 C 200/24) setzt diesem Missbrauch nun enge Grenzen und stellte fest: Wer DSGVO-Verstöße nur vorschiebt, um eigene wirtschaftliche Interessen zu verfolgen, handelt rechtsmissbräuchlich und kann daraus keine Ansprüche ableiten.
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