Urteil bestätigt Rechtsmissbrauch
Ein Urteil des Amtsgerichts Augsburg (27.06.2024, Az.: 18 C 3234/23, nicht rechtskräftig) bestätigt den Verdacht des Rechtsmissbrauchs. Das Gericht urteilte, dass solche systematischen Aktionen auf finanzielle Gewinne abzielen und Verletzungen bewusst provozieren. Er habe nie Interesse an den Webseiten gehabt, sondern lediglich an den finanziellen Aussichten. „Nachdem das Gericht davon ausgeht, dass der Kläger kein Masochist ist, ergibt dieses Verhalten aber dann Sinn, wenn es dem Kläger darauf ankommt, Geld zu verdienen und er hierfür Angst, Sorgen und emotionales Ungemach in Kauf nimmt“, wird das Gericht zitiert.
Geführt hatte das Verfahren Denise Himburg, die bereits Rechtsanwalt Sandhage auf die Schliche gekommen war. Obwohl Größbauer „ein angeblich sehr datenschutzsensibler Mensch“ sei, meldete er sich ständig für Newsletter an – alles in dem Wissen, dass Anfragen nicht beantwortet werden. Herr Größbauer selbst sei nicht vor Gericht erschienen, was seine strategischen Absichten verdeutlichte. Zudem habe der Herr seine Beschwerde bei der Datenschutzbehörde erst eine Woche vor Termin eingereicht, also über ein Jahr nach den Schreiben (!). Das zeige, dass er vor allem strategisch in Ansehung der mündlichen Verhandlung agiert habe.
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