Kunde holt Geld über Paypal zurück
Der Kunde erwarb bei der betroffenen Online-Händlerin, die von LHR vertreten wurde, ein Balkonkraftwerk und erklärte fristgerecht den Widerruf. Die Händlerin wies den Kunden darauf hin, dass sie das Geld zurückerstatten werde, sobald die Ware versandt oder eingegangen sei.
Daraufhin eröffnete der Kunde einen Paypal-Käuferschutzfall und behauptete, das Balkonkraftwerk nie erhalten zu haben. Paypal veranlasste daraufhin die Erstattung, so dass die Händlerin ohne Geld und ohne Ware dastand. Für den Kunden hatte sich die Sache damit erledigt.
Die Händlerin forderte den Kunden nun zur Rücksendung auf. Als nichts passierte, klagte sie schließlich: Der Kunde soll den Kaufpreis und die entstandenen Anwaltskosten zahlen.
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