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DHL-Versandangabe führt zu Klage

Veröffentlicht: 06.01.2026
imgAktualisierung: 06.01.2026
Geschrieben von: Sandra May
Lesezeit: ca. 2 Min.
06.01.2026
img 06.01.2026
ca. 2 Min.
Smartphone mit DHL-Logo liegt auf einer grün beleuchteten Laptop-Tastatur.
JarTee / Depositphotos.com
Das LG Bochum urteilt gegen Volt: Die Werbung mit „CO₂-neutralem“ DHL-Versand sei irreführend.


Die Volt Venture GmbH warb auf ihrer Website damit, Geräte „CO2-neutral“ aus ihrer Zentrale in Münster zu verschicken – konkret mit der Aussage: „Dank DHL Go Green versenden wir dein Gerät CO2-neutral aus unserer Zentrale in Münster.“ Zusätzlich hieß es auf der Website: „Nachhaltig & regional Du unterstützt die Kreislaufwirtschaft & wir tun alles, um in unseren Prozessen so nachhaltig wie möglich zu sein. Alles vor Ort in Münster!“ Der Verbraucherzentrale Bundesverband beanstandete diese Aussagen, da sie bei Verbraucher:innen den unzutreffenden Eindruck erwecken könnten, es würden beim Versand keinerlei Emissionen entstehen und die gesamte Unternehmenspraxis sei vollständig nachhaltig. Laut Verband verschweigt die Werbung wichtige Informationen – etwa, dass DHL zwar Kompensationsprojekte unterstützt, aber der Transport selbst natürlich weiterhin CO₂ ausstößt. Das Landgericht Bochum (Aktenzeichen: I-19 O 24/2025) befasste sich mit der Frage, ob solche Aussagen zulässig sind oder Verbraucher in die Irre führen.

Irreführende Klimaversprechen ohne Einordnung

Das Gericht gab dem Verbraucherzentrale Bundesverband in vollem Umfang Recht. Ohne Erfolg berief sich Volt darauf, dass für jedermann klar sein müsse, dass beim Transport von Waren zwangsläufig CO₂ ausgestoßen werde. Nach Auffassung des Gerichts entsteht zumindest bei einem Teil der potenziellen Kundschaft jedoch der Eindruck, beim Versand falle überhaupt kein CO₂ an.

Da Klimaschutz für viele Verbraucher:innen mittlerweile ein wesentliches Entscheidungskriterium sei, sei die Aussage ohne Weiteres geeignet, über die tatsächlichen Umstände zu täuschen und damit irreführend.

Auch die zweite Werbeaussage stufte das Gericht als irreführend ein. Die Begriffe „nachhaltig & regional“ seien erklärungsbedürftig und dürften nicht ohne nähere Erläuterung verwendet werden. Nach der aktuellen Rechtsprechung des BGH – etwa zur Katjes-Werbung mit der Bezeichnung „klimaneutral“ (Urteil vom 27.06.2024, Az. I ZR 98/23) – müssen mehrdeutige umweltbezogene Begriffe so erläutert werden, dass Verbraucher:innen deren tatsächliche Bedeutung nachvollziehen können.

Artikelbild: http://www.depositphotos.com

Veröffentlicht: 06.01.2026
img Letzte Aktualisierung: 06.01.2026
Lesezeit: ca. 2 Min.
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Sandra May

Sandra May

Sandra beleuchtet Streitfälle im E-Commerce: von rechtlichen Fallstricken über Urheberrecht bis hin zu Influencer:innen und Wettbewerbsklagen.

KOMMENTARE
9 Kommentare
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Frank2
10.01.2026

Antworten

CO2-neutral oder Nachhaltig, die Bezeichnungen sollten mE nicht nur wegen Irreführung komplett verboten werden. Wenn jemand Nachhaltig leben will muss er auf unnötigen Konsum verzichten - PUNKT. Da wir selber nicht CO2-Neutral leben können, wir stoßen beim Atmen selber ca. 4,5% an CO2 aus, ist der Begriff Co2-Neutral eigentlich ein Oxymoron.
oejendorfer
07.01.2026

Antworten

moin , Die drei Kommentar Schreiber haben wohl viel Zeit um solche Berichte zu schreiben. Kurz gesagt; Hätte die Firma nichts zum Thema CO geschrieben, wäre auch nichts passiert, denn den meisten Kunden interessiert doch nur der Preis und nicht der Klimaschutz. Weniger ist immer mehr. tschüss
DI
10.01.2026
Was für ein sinnfreier, unnützer Kommentar 🙄
JK
07.01.2026

Antworten

Das Urteil des LG Bochum gegen die Volt Venture GmbH ist ein Schlag ins Gesicht für jeden Online-Händler, der versucht, im aktuellen wirtschaftlichen Umfeld zu überleben. Doch der eigentliche Skandal liegt tiefer als die bloße Wortwahl einer Werbebotschaft. Man muss sich die Absurdität vor Augen führen: Seit Mitte 2025 stellte DHL gewerbliche Versender de facto auf Teilnahme am „Go Green“-Programm – um, natürlich gegen Aufpreis. Der Händler muss tief im GKP suchen um die Möglichkeit der Abwahl überhaupt noch zu haben, ob sie dann funktioniert steht auf einem anderen Blatt. Der Händler zahlt also eine Gebühr für ein „grünes Gewissen“, das DHL massiv zur eigenen Imagepflege (Stichwort: Greenwashing) nutzt. Wenn der Händler diese Mehrkosten jedoch gegenüber seinen Kunden kommuniziert und dabei die von der Logistikbranche geprägten Begriffe wie „CO2-neutral“ verwendet, steht er mit einem Bein im Gerichtssaal. DHL lässt sich die CO2-Kompensation vom Mittelstand finanzieren, wälzt aber das wettbewerbsrechtliche Risiko komplett auf die Versender ab. Während NGOs und Verbraucherschutzverbände sich auf kleine und mittlere Unternehmen stürzen, um Begriffe zu sezieren, die im allgemeinen Sprachgebrauch längst etabliert sind, bleibt der Logistikriese ungeschoren. Es ist bezeichnend für den aktuellen Zustand des Wirtschaftsstandortes Deutschland: Wer noch wagt, unternehmerisch tätig zu sein, wird durch bürokratische Auflagen, Abgaben für zweifelhafte Kompensationsprojekte und eine aggressive Abmahnkultur regelrecht mürbe gemacht. Dass Gerichte nun fordern, jeder Händler müsse bei der Nutzung von Standard-Versandoptionen quasi eine wissenschaftliche Abhandlung über die Differenz zwischen Vermeidung und Kompensation beifügen, entspricht dem Zeitgeist und ist einer der Hauptauslöser für den wirtschaftlichen Absturz. Wenn „nachhaltig & regional“ bereits als irreführend eingestuft wird, wird Sprache zur juristischen Mine. Am Ende bleibt die bittere Erkenntnis: Der Händler zahlt die „grüne Zeche“ an den Staatskonzern, darf aber nicht darüber sprechen, ohne den Ruin durch überwiegend staatlich finanzierte Verbandsklagen (2024, 25 Mio. € aus institutionellen Zuwendungen vom Bund) zu riskieren. Ein „Weiter so“ zerstört die letzten Reste der mittelständischen Wettbewerbsfähigkeit in diesem Land.
Alex
08.01.2026
Ein wichtiger Schritt! Die gierigen Händler behaupten schon genug Stuss um der Kundschaft Honig ums Maul zu schmieren. Hier "CO2 neutral", da "nachhaltig", dort "regional", hauptsache SEO optimierte Keywords und das schreiben was der Kunde hören möchte, egal ob es zum Produkt bzw. Service passt. Etwas mehr Ehrlichkeit bitte.
Sjaak
07.01.2026

Antworten

Der Artikel zeigt mal wieder, wie pedantisch Verbraucherschutz in Deutschland gehandhabt wird. Es geht um Kompensation, nicht um emissionsfreien Transport. Aber nein, das Gericht meint, es könnte bei manchen Verbrauchern den falschen Eindruck erwecken, als gäbe es gar keine Emissionen. Traurig auch, dass man heutzutage alles so wasserdicht argumentieren muss, dass sogar die dümmste Person keinen Denkfehler bei einer "CO₂-neutralen" Aussage machen kann. Das ist mal wieder ein typisches Beispiel dafür, dass man sich in Deutschland mit unwichtigen Sachen beschäftigt, während echte Probleme wie Wirtschaftskrise auf der Strecke bleiben. Deutschland geht immer weiter den Bach runter.
K.I
07.01.2026
Meinung: zu 100 Prozent Recht! Der Onlinehändler ist in Deutschland die Kuh welche von allen Seiten aus gemolken wird! Müllmafia, Abmahnanwälte, Paketdienstleister wie DHL, Amazon, Otto usw. usw. So extrem dumm, hilflos und inkompetent sind unsere Politiker in Deutschland! Den Mittelstand unbedingt zerstören!
JS
07.01.2026

Antworten

Hallo, es geht also nicht darum wass geschrieben oder behauptet wird, sondern wass irgend ein Dumkopf hier verstehen könnte. Heißt das nun wenn ich Lotto spiele und damit selbstverständlich verstehe Gewonnen zu haben, dass mir damit auch der Hauptgewinn automattisch zusteht? Wie soll das in Zukunft gehen, zu jeder Aussage nun ein paar hundert Erklärungen dazu geben?
MS
12.01.2026
Danke. Genau das ging mir auch durch den Kopf. Der von der Politik so gerne bemühte "mündige Bürger" muß eine verdammt dumme Spezies sein, die dann wiederum vor den ach so bösen Onlinehändlern geschützt werdeen muß. Das fängt beim "Widerrufsbutton" an (ich frage mich, wie wir das bisher nur hinbekommen haben) und geht mit dieswem Urteiul zu offensichtlich verminderten Sprachkenntnissen weiter. CO2-neutral und CO2-frei sollte eigentlich jeder halbwegs intelligente Mensch auseinaderhalten können. Und letztlich ist es doch so, wie es weiter oben bereits jemand gesagt hat: Am Ende interessiert die meisten Kunden doch nur der Preis und warum der Händler keinen kostenlosen Versand anbietet.