Die Volt Venture GmbH warb auf ihrer Website damit, Geräte „CO2-neutral“ aus ihrer Zentrale in Münster zu verschicken – konkret mit der Aussage: „Dank DHL Go Green versenden wir dein Gerät CO2-neutral aus unserer Zentrale in Münster.“ Zusätzlich hieß es auf der Website: „Nachhaltig & regional Du unterstützt die Kreislaufwirtschaft & wir tun alles, um in unseren Prozessen so nachhaltig wie möglich zu sein. Alles vor Ort in Münster!“ Der Verbraucherzentrale Bundesverband beanstandete diese Aussagen, da sie bei Verbraucher:innen den unzutreffenden Eindruck erwecken könnten, es würden beim Versand keinerlei Emissionen entstehen und die gesamte Unternehmenspraxis sei vollständig nachhaltig. Laut Verband verschweigt die Werbung wichtige Informationen – etwa, dass DHL zwar Kompensationsprojekte unterstützt, aber der Transport selbst natürlich weiterhin CO₂ ausstößt. Das Landgericht Bochum (Aktenzeichen: I-19 O 24/2025) befasste sich mit der Frage, ob solche Aussagen zulässig sind oder Verbraucher in die Irre führen.

Irreführende Klimaversprechen ohne Einordnung

Das Gericht gab dem Verbraucherzentrale Bundesverband in vollem Umfang Recht. Ohne Erfolg berief sich Volt darauf, dass für jedermann klar sein müsse, dass beim Transport von Waren zwangsläufig CO₂ ausgestoßen werde. Nach Auffassung des Gerichts entsteht zumindest bei einem Teil der potenziellen Kundschaft jedoch der Eindruck, beim Versand falle überhaupt kein CO₂ an.

Da Klimaschutz für viele Verbraucher:innen mittlerweile ein wesentliches Entscheidungskriterium sei, sei die Aussage ohne Weiteres geeignet, über die tatsächlichen Umstände zu täuschen und damit irreführend.

Auch die zweite Werbeaussage stufte das Gericht als irreführend ein. Die Begriffe „nachhaltig & regional“ seien erklärungsbedürftig und dürften nicht ohne nähere Erläuterung verwendet werden. Nach der aktuellen Rechtsprechung des BGH – etwa zur Katjes-Werbung mit der Bezeichnung „klimaneutral“ (Urteil vom 27.06.2024, Az. I ZR 98/23) – müssen mehrdeutige umweltbezogene Begriffe so erläutert werden, dass Verbraucher:innen deren tatsächliche Bedeutung nachvollziehen können.

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