Die Verbraucherzentrale Niedersachsen ist erfolgreich gegen die Deutsche Post AG vorgegangen. Das Landgericht Köln (26. Februar 2026, Aktenzeichen: 81 O 74/25) bewertete mit Urteil vom 26. Februar 2026 die Gestaltung des Bestellprozesses für den Nachsendeservice als irreführend.
Konkret mussten Kund:innen im Bestellprozess bestätigen, dass sie ein Widerrufsrecht haben – obwohl dieses im Kleingedruckten eigentlich ausgeschlossen werden sollte. Das Gericht sah hierin eine Irreführung.
Die Auffassung der Verbraucherzentrale, wonach ein Widerrufsrecht gewährt oder zumindest dessen Ausschluss näher begründet werden müsse, teilte das Gericht hingegen nicht.
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