Ob es um eine clevere Business-Strategie, die lang ersehnte finanzielle Freiheit oder die längst überfällige Persönlichkeitsentwicklung geht, Optimierungsbedarf gibt es immer. Hochpreisige Online-Coachings sind demzufolge ein florierender Markt. Versprochen wird alles, angefangen vom „mindset shift“ über „schnelles Wachstum“ bis hin zum „Erfolg mit nur 30 Minuten Arbeit am Tag“. Doch was, wenn die Inhalte enttäuschen oder gar nicht erst geliefert werden? Oder man Zweifel hat, ob die paar lieblosen Videos die Summe eines Kleinwagens wirklich wert sind?
Bei vielen Teilnehmern kommt meist erst nach der Buchung das große Erwachen, wenn Preis-Leistungs-Verhältnis und Werbeversprechen nicht übereinstimmen. Die gute Nachricht: Auch Unternehmer können sich unter bestimmten Voraussetzungen von solchen Verträgen lösen und bereits gezahlte Beträge zurückverlangen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) nun klargestellt (Urteil vom 12.06.2025, Az.: III ZR 109/24).
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