Die Gema hat ihren Prozess gegen OpenAI gewonnen. Hintergrund war die Wiedergabe von Liedtexten in der KI.
Das steckt dahinter
Die Gema hatte vor dem Landgericht München I (Aktenzeichen: 42 O 14139/24) Klage gegen OpenAI eingereicht. Im Zentrum stand die Frage, ob das KI-Modell geschützte Liedtexte – unter anderem von Songs, die für Helene Fischer geschrieben worden waren – unzulässig gespeichert und wiedergegeben hatte. Konkret ging es um neun Songtexte, die ChatGPT nahezu wortgleich ausgegeben haben soll.
Die Gema sah darin eine Urheberrechtsverletzung, während OpenAI betonte, dass das Modell keine konkreten Texte speichere, sondern Inhalte lediglich auf Basis statistischer Muster neu generiere. Das Verfahren galt als richtungsweisend: Es sollte klären, ob und in welchem Umfang KI-Anbieter für urheberrechtlich geschützte Inhalte haften, die ihre Systeme im Training verarbeitet hatten. Eine Entscheidung wurde für den 11. November 2025 erwartet.
Gericht: Texte müssen hinterlegt sein
Das Landgericht München I (Aktenzeichen: 42 O 14139/24) kommt zu dem Ergebnis, dass durch ChatGPT Urheberrechte verletzt werden. Nach Ansicht des Gerichts waren die betroffenen Liedtexte tatsächlich in den Sprachmodellen 4 und 4o von OpenAI enthalten und konnten daraus wiedergegeben werden. Aus der Forschung sei bekannt, dass KI-Modelle Trainingsdaten speichern und teilweise wörtlich wieder ausgeben können – dieser Effekt werde als „Memorisierung“ bezeichnet. Das bedeute, dass das Modell bestimmte Inhalte nicht nur gelernt, sondern komplett übernommen habe. Durch den Vergleich der Originaltexte mit den von ChatGPT erzeugten Ausgaben sei genau eine solche Übernahme festgestellt worden. Wegen der Länge und Komplexität der Texte schloss das Gericht aus, dass die Wiedergabe zufällig erfolgt sein könnte.
OpenAI konnte sich nicht erfolgreich auf urheberrechtliche Ausnahmen, wie etwa das Datamining, berufen, denn diese erlaubten nur vorübergehende Kopien zu Analysezwecken – nicht aber eine dauerhafte Speicherung ganzer Werke. Für die Richter war klar: Die KI erzeugte diese Inhalte nicht zufällig, sondern weil sie sie zuvor gelernt und abgespeichert hatte.
OpenAI prüft nächste Schritte
Wie uns OpenAI mitteilte, wird das Unternehmen weitere Schritte prüfen. Konkret hieß es: „Wir sind mit dem Urteil nicht einverstanden und prüfen unsere nächsten Schritte. Die Entscheidung betrifft nur eine begrenzte Auswahl an Songtexten und hat keine Auswirkungen auf die Millionen von Menschen, Unternehmen und Entwickler:innen in Deutschland, die unsere Technologie täglich nutzen. Wir respektieren die Rechte von Kreativen und Rechteinhabern und führen weltweit konstruktive Gespräche mit vielen Organisationen, damit auch sie von den Chancen dieser Technologie profitieren können.“
Folgen für Nutzer:innen
Das Urteil macht deutlich, dass Nutzer:innen beim Einsatz von KI vorsichtig sein müssen. KI-Systeme erzeugen nicht ausschließlich zufällige Inhalte, die automatisch frei von Urheberrechten sind. Es kann durchaus vorkommen, dass durch KI-generierte Texte oder Bilder Rechte Dritter verletzt werden. Bevor man solche Inhalte verwendet, sollte daher stets geprüft werden, ob eine Rechteverletzung ausgeschlossen werden kann.
Artikelbild: http://www.depositphotos.com
Kommentar schreiben
Antworten
Ihre Antwort schreiben
Antworten
Ihre Antwort schreiben