Brauchen Ausstellungsstücke eine CE-Kennzeichnung?

Veröffentlicht: 06.03.2026
imgAktualisierung: 06.03.2026
Geschrieben von: Hanna Hillnhütter
Lesezeit: ca. 1 Min.
06.03.2026
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Produkte mit CE-Kennzeichnung
Erstellt mit ChatGPT
Produkte mit fehlender CE-Kennzeichnung dürfen nicht auf einer Messe ausgestellt werden, so das Landgericht Düsseldorf.


Ein chinesisches Unternehmen stellte auf einer Fachmesse Produkte vor, die keine CE-Kennzeichnung hatten. Damit waren sie für den deutschen Markt nicht zugelassen. Ein Wettbewerbsteilnehmer mahnte den Händler ab. Er sah einen Wettbewerbsverstoß bei der Ausstellung von Produkten, die nicht zugelassen sind. Das abgemahnte Unternehmen war der Auffassung, dass es sich lediglich um Ausstellungsstücke handelt, bei denen eine CE-Kennzeichnung noch nicht notwendig sei. Der Fall landete vor dem Landgericht Düsseldorf (4b O 59/25).

Wesentliche Informationen verschwiegen

Auch das Landgericht Düsseldorf nahm hier einen Wettbewerbsverstoß an. Wenn Produkte vorgestellt werden, die noch keine CE-Kennzeichnung haben, muss darauf deutlich hingewiesen werden, ansonsten werden Messebesucher:innen wesentliche Informationen verschwiegen. 

Grundsätzlich ist es erlaubt, auf Messen Produkte vorzustellen, die noch keine CE-Kennzeichnung haben. Dann muss allerdings ein gut sichtbares Schild darauf hinweisen, dass die Produkte lediglich zu Ausstellungs- und Vorführzwecken bestimmt sind. Eine solche Kennzeichnung lag hier nicht vor. 

Deswegen sorgt die CE-Kennzeichnung so oft für Probleme

Immer wieder sorgt die CE-Kennzeichnung für Abmahnungen unter Händler:innen. Allerdings sorgt nicht nur eine fehlende CE-Kennzeichnung für Probleme. Oftmals wird damit geworben, dass die Produkte „CE-zertifiziert“ seien. Dabei handelt es sich um Werben mit Selbstverständlichkeiten, da eine CE-Kennzeichnung ohnehin gesetzlich vorgeschrieben ist. Außerdem kann es den Eindruck erwecken, die Produkte seien von einer unabhängigen Stelle zertifiziert worden, wobei es sich um eine eigenverantwortliche Erklärung des Herstellers handelt. 

Veröffentlicht: 06.03.2026
img Letzte Aktualisierung: 06.03.2026
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Hanna Hillnhütter

Hanna Hillnhütter

Hanna hat die juristischen Entwicklungen im Blick – mit Fokus auf Abmahnungen, Wettbewerbsrecht und aktuelle EU-Verordnungen.

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