Vom Schnäppchenfest zur juristischen Zirkusshow
Es klang fast wie ein schlechter Scherz, war aber lange bitterer Ernst: Online-Händlerinnen und -Händler, die nichts weiter wollten, als ihre Rabattschlachten publik zu machen, fanden sich plötzlich in einem Albtraum aus Abmahnungen und Lizenzforderungen wieder. Unzählige Betroffene bekamen jahrelang dicke Umschläge voller Paragrafen und Forderungen, wenn sie sich an den Worten „Black Friday“ vergriffen.
Während Online-Shops ihre Energie eigentlich in Rabattaktionen und Marketing stecken wollten, mussten sie sich plötzlich mit Anwaltsschreiben herumplagen. Ich habe das Drama von Anfang an verfolgt und gelitten – nicht nur mit den Betroffenen, sondern als Juristin auch mit der Sinnhaftigkeit dieser absurden Markenrechtsposse, die erst durch zahllose Gerichtsprozesse, die anschließende Löschung der Marke im letzten Jahr und den unermüdlichen Einsatz der Betroffenen endete und ihren Weg stattdessen in die Geschichtsbücher fand. Als der Bundesgerichtshof 2023 die Marke „Black Friday“ für nichtig erklärte, wurde zwar Gerechtigkeit hergestellt. Doch der Preis für diesen Sieg war hoch.
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