Unternehmen nutzen Werbe-E-Mails gerne dazu, um sich bei der früheren Kundschaft in Erinnerung zu rufen. Diese unerwünschten Mitteilungen mögen von der Kundschaft oftmals als belästigend empfunden werden. Doch bedeutet eine solche Nachricht automatisch einen Datenschutzverstoß nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)? Ein Mann klagte und forderte 500 Euro Entschädigung – doch der Bundesgerichtshof (BGH) entschied anders.
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