Massenhaft Klagen nach Tesla-Käufen
Ergänzend ordnet sich die Entscheidung in eine ganze Reihe ähnlicher Verfahren ein, die den Bundesgerichtshof in den vergangenen Jahren immer wieder beschäftigt haben. Auffällig ist dabei: Nahezu alle Fälle betreffen den Online-Kauf von Tesla-Fahrzeugen. Gerade hier wird das Widerrufsrecht offenbar strategisch eingesetzt, um sich noch Monate nach Übergabe vom Vertrag lösen zu wollen. Der BGH zieht mit dieser Entscheidung aber eine klare Linie und signalisiert, dass formale Angriffe auf lückenhafte Widerrufsbelehrungen kein geeignetes Mittel sind, um Autokäufe nachträglich rückabzuwickeln.
Der Bestell-Button, der ebenfalls schon herhalten musste, um Käufe rückabzuwickeln, war Gegenstand eines weiteren BGH-Verfahrens gegen Tesla. In dem Urteil stellte der BGH aber klar, dass Online-Verträge nur wirksam zustande kommen, wenn der Bestell-Button eindeutig auf eine Zahlungspflicht hinweist. Fehlt diese Klarheit, ist der Vertrag nichtig (Urteil vom 09.10.2025, Az. I ZR 159/24). Schlagzeilen wie „Massenklage nach BGH-Urteil: Bekommen Hunderte Tesla-Kunden ihr Geld zurück?“ oder gar Spekulationen über „bis zu 120.000 betroffene Kaufverträge“ der Massenmedien haben den Trend noch befeuert.
Zum Abschluss zeigt sich jedoch ein zweifacher Appell: Große Marktteilnehmer wie Tesla müssen ihre Online-Prozesse und Rechtstexte sehr sorgfältig gestalten, weil selbst formale Schwächen schnell zur Klagewelle führen können. Zugleich macht der Bundesgerichtshof deutlich, dass Verbraucher sich nicht allein auf mediale Stimmungsmache verlassen sollten: Das Widerrufsrecht oder andere gesetzliche Informationspflichten sind kein Instrument zur beliebigen Vertragslösung, sondern finden dort ihre Grenze, wo sie missbräuchlich überdehnt werden.
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