Am Freitag gab der Bundesgerichtshof (Urteil vom 17. Juli, Aktenzeichen: III ZR 388/23) ein weiteres Urteil in Bezug auf Parship bekannt. Es ging unter anderem die Frage, ob Nutzer:innen mit Parship auch fristlos Schluss machen dürfen.
In Kürze:
Die automatische Vertragsverlängerung bei einer Basislaufzeit von sechs Monaten ist rechtswidrig
Wer vor dem 1. März 2022 von der Vertragsverlängerung betroffen war und an der Musterfeststellungsklage teilgenommen hat, kann die Beiträge für den automatisch verlängerten Zeitraum zurückverlangen.
Die automatische Verlängerung bei zwölf- bzw. 24-Monats-Verträgen war rechtmäßig
Es gibt kein außerordentliches Kündigungsrecht.
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