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BGH entscheidet: „Kauf auf Rechnung“- Werbung kann zum Problem werden

Veröffentlicht: 24.10.2025
imgAktualisierung: 24.10.2025
Geschrieben von: Hanna Hillnhütter
Lesezeit: ca. 1 Min.
24.10.2025
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garagestock / Depositphotos.com
Händler:innen, die damit werben, dass ein Kauf auf Rechnung möglich ist, müssen auf die Bonitätsprüfung hinweisen.


Im Streit der Verbraucherzentrale gegen die Modekette Bonprix hat der Bundesgerichtshof nun eine Entscheidung getroffen. Bonprix warb mit der Aussage „bequemer Kauf auf Rechnung“, hatte allerdings nicht darüber aufgeklärt, dass eine Bonitätsprüfung durchgeführt wird. Der Fall landete vor dem Bundesgerichtshof (BGH), welcher die Frage an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) weitergab. Dieser hatte im Mai bereits entschieden: Bonprix hätte auf die Bonitätsprüfung hinweisen müssen

Kauf auf Rechnung ist objektiver Vorteil

Der Europäische Gerichtshof entschied, dass es sich beim Kauf auf Rechnung um einen objektiven Vorteil handelt, der als „Angebot zur Verkaufsförderung“ auszulegen ist, für die die Bedingungen nach dem damals geltenden Telemediengesetz (mittlerweile das Digitale-Dienste-Gesetz) leicht zugänglich und klar angegeben werden müssen. Daher hätte direkt auf die Bonitätsprüfung hingewiesen werden müssen. 

Unter Berücksichtigung der Einschätzung des EuGH hat nun der BGH ein Urteil (BGH, Urteil vom 11.09.2025 - I ZR 14/23) gefällt, wie beck-aktuell berichtet. Es handle sich nach Ansicht des BGH zwar nicht um eine Irreführung nach § 5 Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), aber eine Informationspflichtverletzung, die nach § 5a UWG abgemahnt werden kann. 

Der BGH gibt den Fall nun zurück an das Oberlandesgericht Hamburg, welches ein abschließendes Urteil fällen muss. 

Artikelbild: http://www.depositphotos.com

Veröffentlicht: 24.10.2025
img Letzte Aktualisierung: 24.10.2025
Lesezeit: ca. 1 Min.
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Hanna Hillnhütter

Hanna Hillnhütter

Hanna hat die juristischen Entwicklungen im Blick – mit Fokus auf Abmahnungen, Wettbewerbsrecht und aktuelle EU-Verordnungen.

KOMMENTARE
2 Kommentare
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MIcha
29.10.2025

Antworten

Danke für den Artikel, ist auch mal gut zu wissen. Mich würde interessieren, ob es sich bei Kauf auf Rechnung über Klarna auch so verhält. Es wird ja viel damit geworben: "Buy now, pay later"... Über Paypal kann man u.a. auch auf Rechnung kaufen. Wenn man nun im Shop damit wirbt, auf Rechnung kaufen zu können, reicht dann eine Verlinkung zu den Bezahldiensleistern, die ihre Zahlungsbedingungen im Detail erklären oder muss ich da selbst aktiv über eine Bonitätsprüfung informieren? Und wie verhält es sich dann mit Ratenkauf?
Redaktion
29.10.2025
Hallo Micha, guter Punkt und in der Tat ist es so, dass Händler, die diese Zahlungsdienstleister nutzen, hierfür eigenen Klauseln in ihren Rechtstexten verwenden, die z.B. über die Bonitätsprpfung bei Klarna und andere Datenverarbeitungsvorgänge informieren. Beste Grüße, die Redaktion