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Bearbeitungsgebühr erst im Warenkorb? – das gilt für Online-Shops

Veröffentlicht: 28.07.2026
imgAktualisierung: 28.07.2026
Geschrieben von: Hanna Hillnhütter
Lesezeit: ca. 1 Min.
28.07.2026
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Online-Shop
Erstellt mit KI
Eine Bearbeitungspauschale muss nicht zwangsläufig mit dem Gesamtpreis angegeben werden, so der BGH.


Ein Online-Shop für Staubsaugerzubehör berechnete je nach Bestellwert eine Bearbeitungspauschale. Diese wurde nicht unmittelbar mit dem Gesamtpreis der Ware angegeben. Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied nun, dass kein Verstoß gegen die Preisangabenverordnung vorliegt (BGH: Urteil vom 3. Juni 2026 Az.I ZR 49/24).

Bearbeitungspauschale unter einem bestimmten Bestellwert

Der Shop bot Filtertüten für 14,90 Euro an. Der Preis wurde mit einem Sternchen versehen. Mit einem Mouseover erschien der Hinweis „inkl. MwSt zzgl. Nebenkosten“. Mit einem Klick kamen Kund:innen dann auf eine Unterseite, die aufführte, wie hoch die Bearbeitungspauschale ist. Je höher der Bestellwert, umso geringer fiel die Pauschale aus, ab einem Einkaufspreis von 49 Euro entfiel diese Pauschale komplett.

Ein Verbraucherverband sah in diesem Vorgehen einen Verstoß gegen die Preisangabenverordnung und erhob Klage gegen den Shop.

BGH: Kein Verstoß gegen Informationspflichten

Bereits das OLG Celle wies die Klage ab, der Verbraucherverband ging in Revision und so landete der Fall vor dem BGH. Dieser wies die Revision allerdings zurück und bestätigte das Urteil des OLG Celle.

Eine Bearbeitungsgebühr, die nur bei kleineren Bestellungen anfällt und bei einem bestimmten Schwellenwert wegfällt, muss nicht zwingend mit dem Gesamtpreis angegeben werden. Da der Aufschlag je nach Warenkorbmenge variiert, kann die Angabe sogar die Orientierung der Kund:innen erschweren, so der BGH. Zudem wird die Pauschale klar ausgewiesen und der Mindestbetrag ist nicht so hoch, dass die Pauschale praktisch immer anfällt. Einen Verstoß gegen Informationspflichten lehnte der BGH daher ab.

Veröffentlicht: 28.07.2026
img Letzte Aktualisierung: 28.07.2026
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Hanna Hillnhütter

Hanna Hillnhütter

Hanna hat die juristischen Entwicklungen im Blick – mit Fokus auf Abmahnungen, Wettbewerbsrecht und aktuelle EU-Verordnungen.

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