Support & Hilfe
Newsletter Bei uns werben

Bargeldverluste durch Betrug bleiben steuerlich irrelevant

Veröffentlicht: 29.10.2025
imgAktualisierung: 29.10.2025
Geschrieben von: Sandra May
Lesezeit: ca. 1 Min.
29.10.2025
img 29.10.2025
ca. 1 Min.
Mann im Anzug mit langem Pinocchio-Nase hält Geldscheine und zeigt mit dem Finger nach oben.
Feodora52 / Depositphotos.com
Opfer von Trickbetrug können finanzielle Verluste nicht steuerlich geltend machen. Das entschied das Finanzgericht Münster.


Opfer von Trickbetrug müssen ihren finanziellen Schaden laut einem aktuellen Urteil des Finanzgerichts Münster (Az. 1 K 360/25 E) selbst tragen. Ein Steuerabzug als außergewöhnliche Belastung ist nicht möglich. Im konkreten Fall übergab eine 77-jährige Frau 50.000 Euro an Betrüger, die sie telefonisch mit der Masche des Schockanrufs täuschten. Sie meldete den Vorfall bei der Polizei, doch die Täter konnten nicht ermittelt werden.

Kein Abzug für Bargeldverluste

Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass außergewöhnliche Belastungen nur anerkannt werden, wenn sie zwangsläufig entstehen und die Existenz betreffen. Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler erläutert laut der Wiwo: „Darunter fallen etwa Schäden durch Brand, Hochwasser oder Diebstahl von Hausrat.“ Bargeld gehöre jedoch nicht zu den existenziell notwendigen Gütern.  

Das Verfahren ist noch nicht abgeschlossen. Eine Beschwerde beim Bundesfinanzhof wurde eingereicht.

Artikelbild: http://www.depositphotos.com

Veröffentlicht: 29.10.2025
img Letzte Aktualisierung: 29.10.2025
Lesezeit: ca. 1 Min.
Artikel weiterempfehlen
Sandra May

Sandra May

Sandra beleuchtet Streitfälle im E-Commerce: von rechtlichen Fallstricken über Urheberrecht bis hin zu Influencer:innen und Wettbewerbsklagen.

KOMMENTARE
0 Kommentare
Kommentar schreiben