Amazon klagt gegen strengere Pflichten – aber verliert vor EU-Gericht

Veröffentlicht: 20.11.2025
imgAktualisierung: 20.11.2025
Geschrieben von: Tina Plewinski
Lesezeit: ca. 2 Min.
20.11.2025
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Logo des Online-Händlers Amazon an einem Gebäude
MichaelVi / Depositphotos.com
Das Gericht der Europäischen Union hat die Klage von Amazon gegen die Einstufung als sehr große Online-Plattform abgewiesen.


Amazon hadert mit EU-Gesetzen: Der Konzern sieht sich verschärften Pflichten und einer umfangreicheren Überwachung ausgesetzt. In diesem Zuge muss er unter anderem stärker gegen illegale oder schädliche Inhalte auf der hauseigenen Plattform vorgehen. Hintergrund ist das Gesetz für digitale Dienste – der Digital Services Act, kurz auch DSA – und Amazons Einstufung als sehr große Online-Plattform, die eben mit einer strengeren Regulierung einhergeht.

Gegen diese Einstufung hatte Amazon Klage eingereicht – allerdings vergebens. Das Gericht der Europäischen Union entschied am Mittwoch, dass die EU Amazon zu Recht in die Kategorie der sehr großen Online-Plattformen eingeordnet hat.

Risiko: Auf Amazon-Plattformen könnten Grundrechte verletzt werden

Begründet wurde die Entscheidung des Gerichts mit der Größe und den damit verbundenen Risiken: So bestehe demnach die Gefahr, dass über die Plattformen des E-Commerce-Giganten illegale Inhalte verbreitet beziehungsweise Grundrechte verletzt werden, was etwa insbesondere auch den Verbraucherschutz umfasst.

Neben namhaften Social-Media-Riesen oder Online-Suchmaschinen müssen nach Ansicht der EU auch Marktplätze mit mehr als 45 Millionen Nutzerinnen und Nutzern als sehr große Online-Plattformen betrachtet werden. Die strengen Pflichten, die damit einhergehen, seien selbst dann gerechtfertigt, wenn die Plattformen dadurch „mit erheblichen finanziellen Belastungen“ konfrontiert seien, zitiert Reuters aus dem EU-Urteil.

Amazon widerspricht der Risikoeinschätzung

Anders schätzt Amazon die Lage ein: Das Unternehmen hatte im Rahmen der Klage argumentiert, dass die Regelungen rund um den DSA vor allem für Plattformen gelten sollten, deren Haupteinnahmequelle im Werbebereich liegt und deren Geschäfte auf der Verbreitung von Informationen und Meinungen basiert.

Die Klage-Abweisung will Amazon indes nicht kampflos hinnehmen. Nach Verkündung des Urteils gab sich der Konzern enttäuscht und kündigte an, in Berufung gehen zu wollen.

Artikelbild: http://www.depositphotos.com

Veröffentlicht: 20.11.2025
img Letzte Aktualisierung: 20.11.2025
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Tina Plewinski

Tina Plewinski

Tina fokussiert sich auf Amazon, Marketingstrategien und digitale Plattformen – inklusive der Schattenseiten wie Online-Kriminalität.

KOMMENTARE
3 Kommentare
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Redaktion
25.11.2025

Antworten

@m_bz: Bitte an die Netiquette halten und keine Fake-News verbreiten. Der Spruch stammt von Peter Parkers (Spiderman) Onkel Ben ;)
cf
21.11.2025

Antworten

Wo habe ich bloß nochmal den Satz gehört "Aus großer Macht folgt große Verantwortung"... ? Wenn amazon das zu viel ist, dann macht doch einfach zu - so wie die vielen kleinen Unternehmen, die diese ganzen für sie geltenden Regeln auch nicht mehr stemmen können.
m_bz
25.11.2025
Eine bekannte Redewendung, die durch den Superhelden Spider-Man populär wurde.