Amazon hadert mit EU-Gesetzen: Der Konzern sieht sich verschärften Pflichten und einer umfangreicheren Überwachung ausgesetzt. In diesem Zuge muss er unter anderem stärker gegen illegale oder schädliche Inhalte auf der hauseigenen Plattform vorgehen. Hintergrund ist das Gesetz für digitale Dienste – der Digital Services Act, kurz auch DSA – und Amazons Einstufung als sehr große Online-Plattform, die eben mit einer strengeren Regulierung einhergeht.

Gegen diese Einstufung hatte Amazon Klage eingereicht – allerdings vergebens. Das Gericht der Europäischen Union entschied am Mittwoch, dass die EU Amazon zu Recht in die Kategorie der sehr großen Online-Plattformen eingeordnet hat.

Risiko: Auf Amazon-Plattformen könnten Grundrechte verletzt werden

Begründet wurde die Entscheidung des Gerichts mit der Größe und den damit verbundenen Risiken: So bestehe demnach die Gefahr, dass über die Plattformen des E-Commerce-Giganten illegale Inhalte verbreitet beziehungsweise Grundrechte verletzt werden, was etwa insbesondere auch den Verbraucherschutz umfasst.

Neben namhaften Social-Media-Riesen oder Online-Suchmaschinen müssen nach Ansicht der EU auch Marktplätze mit mehr als 45 Millionen Nutzerinnen und Nutzern als sehr große Online-Plattformen betrachtet werden. Die strengen Pflichten, die damit einhergehen, seien selbst dann gerechtfertigt, wenn die Plattformen dadurch „mit erheblichen finanziellen Belastungen“ konfrontiert seien, zitiert Reuters aus dem EU-Urteil.

Amazon widerspricht der Risikoeinschätzung

Anders schätzt Amazon die Lage ein: Das Unternehmen hatte im Rahmen der Klage argumentiert, dass die Regelungen rund um den DSA vor allem für Plattformen gelten sollten, deren Haupteinnahmequelle im Werbebereich liegt und deren Geschäfte auf der Verbreitung von Informationen und Meinungen basiert.

Die Klage-Abweisung will Amazon indes nicht kampflos hinnehmen. Nach Verkündung des Urteils gab sich der Konzern enttäuscht und kündigte an, in Berufung gehen zu wollen.

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