Rabattaktionen sorgen immer wieder für Abmahnungen. Häufig sind die Bedingungen nicht eindeutig geklärt, oder es wird mit mehr Rabatt geworben, als letztlich gewährt wird. Die Verbraucherzentrale klagte gegen einen Optiker, der einen „Altersrabatt“ gewährte. Auf der Webseite wurde damit geworben, dass Kund:innen einen Rabatt entsprechend ihres Alters bekommen. „[...] erhalten Sie einen Altersrabatt auf alle Brillengläser – und zwar in Höhe Ihres Alters in Prozent! Sind Sie 65 Jahre alt? Dann bekommen Sie 65 % Rabatt! (Ja, das meinen wir ernst!)”. Dass diese Rabattaktion nur bis zu einer bestimmten Obergrenze gilt, wurde dabei nicht erwähnt.
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